Schlichtungsstelle für Miete und nichtlandwirtschaftliche Pacht
Die Schlichtungsstelle erteilt unentgeltlich Auskunft zu Fragen betreffend Miete und Pacht unbeweglicher Sachen (Wohnungen, Liegenschaften, Geschäftsräume). Telefonische Anfragen werden in der Regel vormittags (8.15-11.45 Uhr) entgegengenommen (071 343 63 54). Persönliche Beratungsgespräche finden nur nach telefonischer Voranmeldung statt.
Überdies ist die Schlichtungsstelle zuständig zur Behandlung aller Streitigkeiten aus Miet- und nichtlandwirtschaftlichen Pachtverhältnissen (im Gegensatz zu anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten, die beim Vermittler anzumelden sind). Wenn es jedoch um Pachtstreitigkeiten geht, bei denen landwirtschaftliche Grundstücke betroffen sind, ist der Vermittler, anschliessend das Kantonsgericht zuständig. In allen ihr unterbreiteten Fällen versucht die Schlichtungsbehörde, eine Einigung herbeizuführen. Wenn dies nicht gelingt, nimmt das Verfahren folgenden Fortgang:
Die Schlichtungsstelle kann in Fällen mit einem Streitwert bis zu Fr. 2'000.00 auf Antrag des Klägers wie ein Gericht einen Entscheid fällen. Die Schlichtungsstelle ist in diesen Fällen erste kantonale Instanz. Der Entscheid der Schlichtungsbehörde kann innerhalb von 30 Tagen seit Eröffnung des Entscheides an das Obergerichtspräsidium weitergezogen werden. Die Schlichtungsstelle kann jedoch auch einen Urteilsvorschlag unterbreiten oder direkt die Klagebewilligung ausstellen (s. nachfolgend).
Die Schlichtungsstelle kann in Fällen betreffend
- Kündigungsschutz und die Erstreckung des Miet- und Pachtverhältnisses,
- Hinterlegung von Miet- und Pachtzinsen,
- Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen,
- sowie den übrigen vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu Fr. 5'000.00
- einen Urteilsvorschlag unterbreiten. Der Urteilsvorschlag muss nicht begründet werden.
- Dieser Urteilsvorschlag kann innerhalb von 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich bei der Schlichtungsstelle abgelehnt werden. Verstreicht diese Frist ungenutzt, gilt der Urteilsvorschlag als angenommen und hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheides. Wird der Urteilsvorschlag innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich bei der Schlichtungsstelle abgelehnt, stellt die Schlichtungsstelle die Klagebewilligung aus und die ablehnende Partei ist während 30 Tagen berechtigt, beim Gericht zu klagen (s. nachfolgend). Wird die Klage nicht innerhalb von 30 Tagen beim Gericht anhängig gemacht, wird der abgelehnte Urteilsvorschlag rechtskräftig.
- In den übrigen Fällen (z.B. Forderungsklagen) stellt die Schlichtungsstelle lediglich die Nichteinigung fest und händigt i.d.R. der klagenden Partei (ausser bei einseitigen Vertragsänderungen durch den Vermieter) die Klagebewilligung aus. Die Betroffenen haben dann die Möglichkeit, innert 30 Tagen seit Eröffnung der Klagebewilligung beim Kantonsgerichtspräsidium (bei einem Streitwert bis Fr. 30'000.00 und in den Fällen, in denen grundsätzlich ein Urteilsvorschlag möglich ist, s. oben) oder bei der Abteilung des Kantonsgerichtes (bei einem Streitwert über 30'000.00) zu klagen.
- Für die Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen sowie für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Mietvertragsänderungen müssen seitens der Vermieterschaft besondere Formulare verwendet werden. Solche Formulare können bei der Schlichtungsstelle und bei den Gemeindekanzleien bezogen werden.
Zudem können die beiden Formulare unter Merkblätter und Formulare heruntergeladen werden (s. unten).
- Zum Thema Mietzinsherabsetzung, Mietzinshinterlegung sowie für das korrekte Vorgehen bei Kündigung wegen Zahlungsrückstand stellt die Schlichtungsstelle Merkblätter zur Verfügung (s. nachfolgend).
- Informationen zum elektronischen Geschäftsverkehr finden Sie hier.
- Weitere Informationen zum Mietrecht finden Sie auch beim MieterverbandÖffnet Link in neuem Fenster und HauseigentümerverbandÖffnet Link in neuem Fenster (HEV).
Merkblätter und kantonale amtliche Formulare
nützliche Informationen und Hilfsmittel:
- Kündigungstermine Kanton Appenzell A.Rh.: jedes Monatsende ausser 31. Dezember
- Änderung der Pauschale für allgemeine Kostensteigerung: Die Schlichtungskommission hat beschlossen die Pauschale für die allgemeine Kosten-steigerung von bis 0.5% auf 10% der Teuerung zu ändern. Diese Pauschale gilt, sofern die Anwendung der Pauschale nicht bestritten wird (geändert am 1.3.2012).
- Gerichtsentscheide zur Mietzinsherabsetzung aufgrund von MängelnÖffnet Link in neuem Fenster
- LebensdauertabelleÖffnet Link in neuem Fenster
- Mietzinsrechner: MieterverbandÖffnet Link in neuem Fenster, HEVÖffnet Link in neuem Fenster, MietrechtspraxisÖffnet Link in neuem Fenster
Ebenfalls Auskünfte in Mietbelangen erteilen:
- Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz, Webergasse 21, 9000 St.Gallen,
Tel. 071 222 50 29, Mail: ostschweiz@who-needs-spam.mieterverband.ch,
Homepage: www.mieterverband.ch/ostschweizÖffnet Link in neuem Fenster
Telefonische Beratungen:
- für Mitglieder: 071 222 50 29
- für alle: 0900 900800 CHF 3.70/Min. für Anrufe aus dem Festnetz.
Persönliche Beratungen:
Dienstag 17 - 19 Uhr, Webergasse 21, St.Gallen (ohne Voranmeldung);
Donnerstag 14 - 19 Uhr, Webergasse 21, St.Gallen (nur nach Voranmeldung) - Hauseigentümerverband Appenzell A.Rh., Poststrasse 10, 9102 Herisau,
Tel 071 351 71 54 (während den Bürozeiten), Fax 071 353 00 59, Mail info@who-needs-spam.hev-ar.ch,
Homepage: www.hev-ar.chÖffnet Link in neuem Fenster. - Hauseigentümerverband St. Gallen, Rechtsdienst, Tel. 071 227 42 44, vormittags von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Wohnungsabnahmen nehmen vor
- Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz, Webergasse 21, 9000 St.Gallen,
Tel. 071 222 50 29, Mail: ostschweiz@who-needs-spam.mieterverband.ch,
Homepage: www.mieterverband.ch/ostschweizÖffnet Link in neuem Fenster Hauseigentümerverband Appenzell A.Rh., Poststrasse 10, 9102 Herisau, Tel 071 351 71 54, Fax 071 353 00 59, Mail info@who-needs-spam.hev-ar.ch, Homepage: www.hev-ar.chÖffnet Link in neuem Fenster.
Mietvertragsformulare sind erhältlich bei
- Mieterinnen- und Mieterverband Ostschweiz, Webergasse 21, 9000 St.Gallen,
Tel. 071 222 50 29, Mail: ostschweiz@who-needs-spam.mieterverband.ch,
Homepage: www.mieterverband.ch/ostschweizÖffnet Link in neuem Fenster - Hauseigentümerverband Appenzell A.Rh., Poststrasse 10, 9102 Herisau, Tel 071 351 71 54, Fax 071 353 00 59, Mail info@who-needs-spam.hev-ar.ch, Homepage: www.hev-ar.chÖffnet Link in neuem Fenster.
- Gemeindekanzleien
- Papeterien

