Appenzell Ausserrhoden

Laufende Vernehmlassungen

Vernehmlassung über ein neues Pensionskassengesetz

Der Regierungsrat unterbreitet Ihnen ein neues Pensionskassengesetz (PKG) zur Stellung­nahme. Anlass für das neue Gesetz ist die Änderung des Bundesrechts. Am 17. Dezember 2010 hat die Bundesversammlung der Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden­vor­sorge vom
17. Dez. 2010 (BVG, SR 831.40) zugestimmt.

Die Änderung von Art. 48 Abs. 2 BVG verlangt, dass die Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlicher Körper­schaften (VEörK) bis zum 31.12.2013 rechtlich, organisatorisch und finanziell verselb­ständigt werden. Die Verselbständigung stellt eine Angleichung an die privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtungen dar.

Heute wird die Pensionskasse AR durch eine Verordnung des Kantonsrates vom 30. Oktober 2006 (PKVO, bGS 142.213) geregelt und durch die paritätisch zusammengesetzte Verwaltungskommission (Arbeitgeber / Arbeitnehmer) geführt. Neu soll ein Gesetz die Rahmenbe­dingungen für die Pensionskasse AR regeln und ein Reglement der Verwaltungskommission als oberstem Organ der Pensionskasse die Ausgestaltung festlegen. Eine Arbeitsgruppe hatte den Auftrag, im Rahmen eines vorge­gebenen Grundkonzeptes einen Entwurf für ein neues Pensionskassegesetz zu erarbeiten.

Untenstehend finden Sie den Entwurf des Gesetzes, einen erläuternden Bericht und ergänzende Informationen der Verwaltungskommission. Sie werden gebeten, Ihre Stellungnahme zum Gesetz bis Freitag, 6. Juli 2012 im Original und als Word-Datei an die Pensionskasse AR (Alfred.Laemmler@ar.ch) zu senden.

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