Appenzell Ausserrhoden

Beurkundungsgesetz in der Vernehmlassung

04.09.2008

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden schickt den Entwurf für ein Beurkundungsgesetz in die Vernehmlassung. Ein derartiges Gesetz gab es bin anhin in Appenzell Ausserrhoden nicht. Mit dem Beurkundungsgesetz wird die kantonale Regelung für die entsprechenden bundesrechtlichen Vorgaben geschaffen. Geregelt werden damit die Beurkundungen v.a. im Bereich des Ehe- und Erbrechts sowie des Grundbuchrechts.

Wer einen Ehe- oder Erbvertrag schliesst oder eine Liegenschaft kauft, benötigt dafür eine öffentliche Beurkundung. Das neue Gesetz soll regeln, wer eine solche Beurkundung ausstellen darf und wer die Aufsicht darüber ausübt. Öffentliche Beurkundungen sollen neu auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihren Geschäftssitz in Appenzell Ausserrhoden haben, vornehmen dürfen. Damit erhalten sie dieselben Kompetenzen wie ihre Kolleginnen und Kollegen in den Kantonen St. Gallen und Appenzell Innerrhoden. Im Bereich des Grundbuchrechts hingegen bleiben die derzeit geltenden Kompetenzen bestehen. Auch künftig sind einzig die Grundbuchverwalterinnen und -verwalter befugt, eine Beurkundung vorzunehmen.

 

Die Umsetzung des Beurkundungsgesetzes ist für die Gemeinden nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Für den Kanton ergeben sich minime Mehrkosten von jährlich rund 10000 Franken für die verstärkte Aufsicht.

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