Appenzell Ausserrhoden

Ausserrhoden lehnt neues Raumplanungsgesetz ab

08.04.2009

Mitte Dezember hat das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Kantone um Stellungnahme zur Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) eingeladen. Ausserrhoden lehnt die Revision ab - und schliesst sich damit den Aussagen der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz an.

Das neue Bundesgesetz über die Raumentwicklung (REG) soll das fast 30 Jahre alte RPG ablösen. Es will den Herausforderungen einer zunehmend urbanen Schweiz Rechnung tragen, ohne dabei die Bedeutung der ländlichen Räume zu vernachlässigen. So berücksichtigt der Gesetzesentwurf beispielsweise die wachsende Bedeutung der Städte und Agglomerationen - und will damit der Zersiedelung der Landschaft entgegenwirken. An der heutigen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen soll grundsätzlich festgehalten werden.

Zuviel Bundeseinwirkung
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden befürwortet grundsätzliche eine Überarbeitung des über 30-jährigen Gesetzes, lehnt aber den Entwurf ab: Ausserrhoden stellt sich gegen einen weiteren Verlust von kantonalen Hoheiten, Kompetenzen und Eingreifmöglichkeiten. Der Bund hat in den vergangenen Jahren mehr und mehr auf die Raumplanung und das Baurecht eingewirkt, so beispielsweise über die Umweltschutzgesetzgebung, die Natur- und Landschaftsschutzgesetzgebung oder die Waldgesetzgebung. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird erneut massiv in die Kompetenzen der Kantone eingegriffen.

Das Raumplanungsgesetz soll ein Rahmengesetz bleiben, mit dem der Bund lediglich die Grundsätze festlegt. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden wehrt sich daher gegen diese Revision - und schliesst sich damit den Aussagen der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz an.

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