Appenzell Ausserrhoden

Kostenbeitrag für Lehre und Forschung im Gesundheitswesen verlängert

28.06.2012

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat der Verlängerung der Ostschweizer Regelung für die Abgeltung der Kosten für Lehre und Forschung an Universitäts- und Zentrumsspitäler zugestimmt.

Zwischen den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau und Zürich wurde am 17. August 2011 die Ostschweizer Spitalvereinbarung abgeschlossen. Unter anderem werden darin die Beiträge an die Kosten für Lehre und Forschung für Universitäts- und Zentrumsspitäler festgelegt. Diese Kosten werden nicht über das Krankenversicherungsgesetz abgedeckt. Trotzdem profitieren alle Kantone von diesen Leistungen, insbesondere jene Kantone ohne Universitäts- und Zentrumsspitäler, indem sie beispielsweise ausgebildete Ärztinnen und Ärzte übernehmen können.

Die Beiträge an die Forschungs- und Lehrkosten wurden in der Ostschweizer Spitalvereinbarung bis Ende 2012 befristet, weil ab 2013 eine gesamtschweizerische Regelung erwartet wurde. Eine solche liegt bis jetzt aber nicht vor, und ein schweizweites Konkordat zu diesem Bereich wird voraussichtlich erst Anfang 2014 in Kraft treten können.

Die Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren der Ostschweizer Kantone sind daher übereingekommen, die bisherige Regelung in der Ostschweizer Spitalvereinbarung um ein Jahr zu verlängern. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat dieser Verlängerung zugestimmt. Der Kanton wird auch für das Jahr 2013 einen Beitrag von 507'000 Franken leisten. Vorbehalten bleibt die Kreditgenehmigung durch den Kantonsrat im Rahmen des Budgets 2013.

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