Regierungsrat setzt Ausserrhoder Richtplannachführung in Kraft
26.04.2012Der Kantonale Richtplan Appenzell Ausserrhoden wurde bezüglich 'Agglomerationsprogramm' und 'Naturgefahren' ergänzt. Der Regierungsrat setzt die Änderungen nun auf den 1. Mai in Kraft.
Der kantonale Richtplan ist für die Behörden verbindlich. Er ist ein wichtiges Führungsinstrument, das die räumliche Entwicklung im Kanton vorgibt und vom Bund vorgeschrieben ist. Der seit dem 1. Januar 2002 gültige kantonale Richtplan wurde letztmals im 2006 nachgeführt. Mit der aktuellen Nachführung bekennt sich Appenzell Ausserrhoden zu den Zielen und Planungsmassnahmen des Agglomerationsprogramms. So wird insbesondere für die Agglomerationsgemeinden festgelegt, dass neu einzuzonende Baugebiete Mindestanforderungen bezüglich der Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr und Siedlungsdichten einzuhalten haben. Weiter ist die Erarbeitung der Gefahrenhinweis- und Gefahrenkarten seit einiger Zeit kantonsweit abgeschlossen. Die Richtplannachführung legt nun formell fest, dass die Behörden die neuen Gefahrengrundlagen berücksichtigen müssen.
Der Bund hat im März die Anpassungen genehmigt; der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden setzt nun die Richtplannachführung auf den 1. Mai 2012 in Kraft.

