Prüfung 2011 für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
23.11.2011Das Gesundheitsgesetz von Appenzell Ausserrhoden verlangt als Voraussetzung für die selbständige Berufsausübung im Bereich der freien Heiltätigkeit eine kantonale Prüfung. Gemäss dem Prüfungsreglement für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker wurden diese Prüfungen zum vierten Mal durchgeführt; acht Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben bestanden.
Die Absolventinnen und Absolventen stellen ihr Wissen in den Fachgebieten Aufbau und Funktion der menschlichen Organe, allgemeine Hygiene, Heilmittelkunde, Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln, Bedeutung meldepflichtiger Krankheiten, Therapie-möglichkeiten im Rahmen der heilpraktischen Verfahren sowie eidgenössischem und kantonalem Gesundheitsrecht unter Beweis. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
In diesem Jahr haben 16 Kandidatinnen und Kandidaten an der Prüfung teilgenommen (neun Frauen und sieben Männer). Acht Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Prüfung erfolgreich abgelegt, acht Personen haben nicht bestanden.

