Appenzell Ausserrhoden

Haustechnik

Symbolbild Haus-Heizzentrale

Durch die steigenden Komfortansprüche und den technischen Fortschritt werden die installationstechnischen Einrichtungen in Bauten immer umfangreicher und komplexer. Auch in der Haustechnik sind somit neue Rahmenbedingungen und Anforderungen nötig, um energiegerechtes und ökologisches Bauen zu fördern.

 

Begriff

Mit dem Begriff haustechnische Anlagen werden vorliegend Anlagen zur Wärmeerzeugung-, -speicherung, -verteilung und -abgabe sowie lüftungstechnische Anlagen bezeichnet. Darunter fallen z.B. Heizungen, Thermostatventile, Boiler, Ventilatoren, Lüftungsanlagen, Klimaanlagen usw.

Stand der Technik (Art. 1, 14, 15, 17 kEnV)

Haustechnische Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen. Dieser ist für die Erstellung, den Ersatz und die Änderung haustechnischer Anlagen als Mindestanforderung festgelegt.

Abwärmenutzung (Art. 16 kEnV)

Im Gebäude anfallende Abwärme muss genutzt werden, soweit dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. Abwärme entsteht z.B. durch Erzeugung von Kälte oder aus gewerblichen und industriellen Prozessen. In der Haustechnik lassen sich in der Abwärmenutzung drei Schwerpunkte bestimmen:

  • Die Nutzung der Abwärme aus lüftungstechnischen Anlagen ist wohl am häufigsten.
  • Immer wenn während der Laufzeit einer Anlage ein Wärmebedarf vorhanden ist, ist die Nutzung der Abwärme von Kältemaschinen sinnvoll (z.B. Nutzung der Abwärme für Warmwasser im gleichen Gebäude).
  • Energetisch sinnvoll, aber noch wenig verbreitet ist die Abwärmenutzung aus "Grauwasser". In Hallenbädern könnte z.B. eine Wärmerückgewinnung aus dem Beckenablauf, dem Filterspül- und dem Duschenabwasser installiert werden.

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