Beiträge an energiepolitischen Massnahmen der Gemeinde
Das Label Energiestadt, Energierichtplanungen und Gesamtenergieversorgungskonzepte sind wichtige und wirkungsvolle Instrumente für die Förderung energieeffizienter Anwendungen und der Nutzung von erneuerbaren Energien. Mit diesen Instrumenten kann eine räumliche Koordination von Energieangebot und Energienachfrage sowie weiterer Massnahmen vorgenommen.
Beitragssätze
Ansatz | ||
Energiestadt-Label: Audit | Fr. 7'000.- | |
Energiestadt-Label: Re-Audit | Fr. 3'000.- | |
| Energiekanzept | max. Fr. 10'000.- | |
| Gesamtenergieversorgungskonzepte | siehe Machbarkeitsstudie |
Bedingungen:
- Die Förderung bei Energiekonzepten liegt bei 20% der geplanten Kosten, jedoch bei maximal Fr. 10'000 pro Gemeinde.
- Es werden nur Förderbeiträge zugesichert resp. ausgerichtet, wenn vor Planungsbeginn ein Beitragsgesuch eingereicht wurde und vor Planungsbeginn eine rechtskräftige Beitragszusicherung des Departements Bau und Umwelt vorliegt. Auf Gesuche, welche erst nach Planungsbeginn eingereicht werden, wird nicht eingetreten und an Planungen, bei denen zwar ein Gesuch eingereicht, aber vor Vorliegen der Beitragszusicherung mit den Arbeiten begonnen wird, werden keine Beiträge zugesichert resp. ausgerichtet.
- Die Beitragszusicherung verfällt nach Ablauf von 18 Monaten.
- Energiestadt: Bestätigung erfolgreiches Audit/Re-Audit
- Energiekonzept: Abgabe Bericht Energiekonzept
- Gesamtenergieversorgungskonzepte: Abgabe Bericht
Links zu den Förderbereichen
- Energiediagnosen von Gebäuden
- Das Gebäudeprogramm
- kantonale Zusätze zum Gebäudeprogramm
- MINERGIE-Gebäude
- Thermische Sonnenkollektoranlagen
- Photovoltaikanlagen
- Erdsonden-Wärmepumpen
- Holzfeuerungen bis 70 kW
- Automatische Holzfeuerungen ab 70 kW
- Anschlüsse an Wärmenetze
- Fernwärmenetze zur Nutzung von Abwärme
- Machbarkeitsstudien
- Spezialanlagen
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