Appenzell Ausserrhoden

Beiträge an energiepolitischen Massnahmen der Gemeinde

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Das Label Energiestadt, Energierichtplanungen und Gesamtenergieversorgungskonzepte sind wichtige und wirkungsvolle Instrumente für die Förderung energieeffizienter Anwendungen und der Nutzung von erneuerbaren Energien. Mit diesen Instrumenten kann eine räumliche Koordination von Energieangebot und Energienachfrage sowie weiterer Massnahmen vorgenommen.

Beitragssätze

Ansatz

Energiestadt-Label: Audit

Fr. 7'000.-

Energiestadt-Label: Re-Audit

Fr. 3'000.-

Energiekanzept

max. Fr. 10'000.-

Gesamtenergieversorgungskonzeptesiehe Machbarkeitsstudie

Bedingungen:

  1. Die Förderung bei Energiekonzepten liegt bei 20% der geplanten Kosten, jedoch bei maximal Fr. 10'000 pro Gemeinde.
  2. Es werden nur Förderbeiträge zugesichert resp. ausgerichtet, wenn vor Planungsbeginn ein Beitragsgesuch eingereicht wurde und vor Planungsbeginn eine rechtskräftige Beitragszusicherung des Departements Bau und Umwelt vorliegt. Auf Gesuche, welche erst nach Planungsbeginn eingereicht werden, wird nicht eingetreten und an Planungen, bei denen zwar ein Gesuch eingereicht, aber vor Vorliegen der Beitragszusicherung mit den Arbeiten begonnen wird, werden keine Beiträge zugesichert resp. ausgerichtet.
  3. Die Beitragszusicherung verfällt nach Ablauf von 18 Monaten.
  4. Energiestadt: Bestätigung erfolgreiches Audit/Re-Audit
  5. Energiekonzept: Abgabe Bericht Energiekonzept
  6. Gesamtenergieversorgungskonzepte: Abgabe Bericht

Amt für Umwelt
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau

Tel.: 071 353 65 35
Fax: 071 353 65 36

Neutrale Energieberatung

Infoline EnergieSchweiz  
0848 444 444
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Verein Energie AR 
071 353 09 49
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