Gebäudeenergieausweis GEAK mit Beratungsbericht
Bei den bestehenden Gebäuden sind grosse ungenutzte Effizienzpotentiale vorhanden, mit denen beträchtliche Mengen Energie eingespart werden könnten. Mit Hilfe eines Beratungsberichtes sollen den GebäudeeigentümerInnen diese Effizienzpotentiale anhand von konkreten Vorgehensvorschlägen sowie die aktuelle energetische Einstufung des Gebäudes mittels GEAK aufgezeigt werden.
Beitragssätze
| Max. Beitragssatz | ||
| Einfamilienhäuser (incl. Doppel-EFH) | Fr. 1'000.- | |
| Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohnungen) | Fr. 1'500.- |
Bedingungen:
- Anspruchsberechtigt sind private Personen, private Institutionen und private Betriebe.
- Das Gebäude muss sich im Kanton Appenzell Ausserrhoden befinden und bestehend, ganzjährig bewohnt oder genutzt sein.
- Es werden nur Förderbeiträge zugesichert resp. ausgerichtet, wenn vor Arbeitsbeginn ein Beitragsgesuch eingereicht wurde und vor Arbeitsbeginn eine rechtskräftige Beitragszusicherung des Departements Bau und Umwelt vorliegt. Auf Gesuche, welche erst nach Arbeitsbeginn eingereicht werden, wird nicht eingetreten und bei denen zwar ein Gesuch eingereicht, aber vor Vorliegen der Beitragszusicherung mit den Ausführungsarbeiten begonnen wird, werden keine Beiträge zugesichert resp. ausgerichtet.
- Die Beitragszusicherung verfällt nach Ablauf von 24 Monaten.
- Energiediagnosen sind nur beitragsberechtigt, wenn das Gesuch vor der Durchführung der Analyse eingereicht wurde.
- Die Energiediagnose muss mit vorgegebenem Formular und Musterbericht durch eine ausgewiesene Fachperson durchgeführt werden.
- Das Gebäude muss vor 2000 erstellt worden sein.
- Die Beitragsauszahlung wird reduziert, wenn zu den Kantonsbeiträgen zusätzliche Beiträge Dritter (z.B. Gemeinde) beantragt bzw. ausbezahlt werden. Die Summe der Beiträge darf den Aufwand für die Gebäudediagnose nicht übersteigen. Zuviel ausbezahlte Förderbeiträge werden zurück gefordert.
- Werden Förderbeiträge durch Dritte (ausgenommen Gemeindebeiträge) ausgerichtet, wird der kantonale Beitrag nur soweit ausgerichtet, als er zur Ergänzung der im kantonalen Förderprogramm Energie vorgesehenen Beitragssätze notwendig ist.
Abgabe Bericht mit:
- Ist-Zustand-Erfassung (Gebäudehülle + Haustechnik), energetische Einstufung Gebäude (GEAK)
- Aufzeigen der Energiesparpotentiale mit den entsprechenden Sanierungsmassnahmen
- Aufzeigen der Kosten der Sanierungsmassnahmen (Richtpreise ± 20%)
- Info an Bauherr betreffend Förderbeiträgen
- Vorgehensberatung für Bauherr (Sanierungskonzept)
- Priorisierung der Sanierungsmassnahmen
Gesuchsunterlagen
Links zu den Förderbereichen
- Energiediagnosen von Gebäuden
- Das Gebäudeprogramm
- kantonale Zusätze zum Gebäudeprogramm
- MINERGIE-Gebäude
- Thermische Sonnenkollektoranlagen
- Photovoltaikanlagen
- Erdsonden-Wärmepumpen
- Holzfeuerungen bis 70 kW
- Automatische Holzfeuerungen ab 70 kW
- Anschlüsse an Wärmenetze
- Fernwärmenetze zur Nutzung von Abwärme
- Machbarkeitsstudien
- Spezialanlagen
- Beiträge an energiepolitische Massnahmen der Gemeinde


