Machbarkeitsstudien
Förderung von Machbarkeitsstudien für Biogasanlagen (evtl. mit Wärmenetz) / Holzfeuerungen mit Wärmenetz / Holzvergasungsanlagen / WKK aus erneuerbaren Energien / Kleinwasserkraftwerke / Windkraft / Effizienz in Trinkwasserversorgungen / Spezialanlagen / Abwärmenutzung (Abwasser, Rauchgase, industrielle/gewerbliche Prozesse, Kraftwerke, Trafostationen) / Geothermie / Gesamtenergieversorgungskonzepte.
Beitragssätze
| Maximaler Beitragssatz | ||
| Einzelfallweise beurteilt | Fr. 10'000.- |
Bedingungen:
- Anspruchsberechtigt sind private Personen, private Institutionen und private Betriebe.
- Die untersuchte Anlage muss sich im Kanton Appenzell Ausserrhoden befinden.
- Machbarkeitsstudien sind nur beitragsberechtigt, wenn das Gesuch vor der Durchführung der Studie eingereicht wurde.
- Die Förderung liegt bei 2/3 der geplanten Kosten, jedoch bei maximal Fr. 20'000.- für Geothermie-Projekte und Fr. 10'000.- für sonstige Projekte.
- Die Machbarkeitsstudie muss durch eine ausgewiesene Fachperson durchgeführt werden.
- Die Machbarkeitsstudie muss ein technisches Problem lösen. Planungsaufgaben und Offerten gelten nicht als Machbarkeitsstudie.
- Die Beitragsauszahlung wird reduziert, wenn zu den Kantonsbeiträgen zusätzliche Beiträge Dritter (z.B. Bund, Gemeinde) beantragt bzw. ausbezahlt werden. Die Summe der Beiträge darf den Aufwand für die Machbarkeitsstudie nicht übersteigen. Zuviel ausbezahlte Förderbeiträge werden zurück gefordert.
- 50% des zugesicherten Förderbeitrags wird bei Abgabe der Studie ausbezahlt, 50% bei Realisierung des Projekts.
- Es werden nur Förderbeiträge zugesichert resp. ausgerichtet, wenn vor Baubeginn ein Beitragsgesuch eingereicht wurde und vor Baubeginn eine rechtskräftige Beitragszusicherung des Departements Bau und Umwelt vorliegt. Auf Gesuche, welche erst nach Baubeginn eingereicht werden, wird nicht eingetreten und an Anlagen, bei denen zwar ein Gesuch eingereicht, aber vor Vorliegen der Beitragszusicherung mit den Ausführungsarbeiten begonnen wird, werden keine Beiträge zugesichert resp. ausgerichtet.
- Die Beitragszusicherung verfällt nach Ablauf von 24 Monaten.
Die Machbarkeitsprüfung stellt den Hauptteil der Machbarkeitsstudie dar. Darin werden im Wesentlichen folgende Punkte abgehandelt. Diese sind im abzugebenden Bericht aufzuzeigen.
- Organisatorische Umsetzung
- Technische Machbarkeit
- Wirtschaftliche Machbarkeit (z.B. Kostenrahmen, Finanzierung)
- Untersuchung von verschiedenen Varianten mit Auflistung Vor- und Nachteile (Kosten, Potentiale, Energieflüsse, ...)
- Verfügbarkeit von Ressourcen (Mensch, Maschinen, Flächen, Material und Zeit)
- Rechtliche Aspekte (Bewilligungen, ...)
- Weiteres Vorgehen (Empfehlung)
Links zu den Förderbereichen
- Energiediagnosen von Gebäuden
- Das Gebäudeprogramm
- kantonale Zusätze zum Gebäudeprogramm
- MINERGIE-Gebäude
- Thermische Sonnenkollektoranlagen
- Photovoltaikanlagen
- Erdsonden-Wärmepumpen
- Holzfeuerungen bis 70 kW
- Automatische Holzfeuerungen ab 70 kW
- Anschlüsse an Wärmenetze
- Fernwärmenetze zur Nutzung von Abwärme
- Machbarkeitsstudien
- Spezialanlagen
- Beiträge an energiepolitische Massnahmen der Gemeinde


