Appenzell Ausserrhoden

MINERGIE Neubauten

Symbolbild Minergie-Haus

Eine gemäss aktuellem Stand der Technik ausgeführte Gebäudehülle hat einen relativ kleinen natürlichen Luftwechsel. Um das Raumklima angenehm zu gestalten und die entstehende Luftfeuchte abführen zu können, muss regelmässig gelüftet werden oder die Luftzufuhr kontrolliert erfolgen.

Sowohl aus Gründen des Wohnkomforts, als auch aus energetischen Überlegungen ist letztere Variante vorzuziehen. Eine mechanische Lüftung darf aber keinesfalls mit einer energieintensiven Klimaanlage verwechselt werden. Eine ideale Kombination von Komfort und sparsamem Energieverbrauch garantiert im Gebäudebereich der MINERGIE®-Standard.

Die drei wichtigsten Voraussetzungen, um diesen Standard zu erreichen, sind eine dichte Gebäudehülle, eine dicke Wärmedämmung und ein gutes Belüftungssystem. Dies garantiert ein angenehmes Raumklima und einen minimalen Energieverbrauch.

Bedingungen

 

  1. Anspruchsberechtigt sind private Personen, private Institutionen und private Betriebe.
  2. Das Gebäude muss sich im Kanton Appenzell Ausserrhoden befinden und ganzjährig bewohnt oder genutzt werden.
  3. Es werden nur Förderbeiträge zugesichert resp. ausgerichtet, wenn vor Baubeginn ein Beitragsgesuch eingereicht wurde und vor Baubeginn eine rechtskräftige Beitragszusicherung des Departements Bau und Umwelt vorliegt. Auf Gesuche, welche erst nach Baubeginn eingereicht werden, wird nicht eingetreten und bei denen zwar ein Gesuch eingereicht, aber vor Vorliegen der Beitragszusicherung mit den Ausführungsarbeiten begonnen wird, werden keine Beiträge zugesichert resp. ausgerichtet.
  4. Die Beitragszusicherung verfällt nach Ablauf von 24 Monaten.
  5. Das Gebäude muss gemäss dem aktuell gültigen MINERGIE-Reglement zertifiziert sein.
  6. Das Gebäude ist gemäss den zertifizierten Planungsunterlagen des MINERGIE-Nachweises zu erstellen resp. zu sanieren. Änderungen an der Gebäudehülle oder der Haustechnik, die den Energieverbrauch nachteilig beeinflussen, haben die Aberkennung des Förderbeitrages zur Folge.
  7. Die Bauträgerschaft akzeptiert eine umfassende Einsichtnahme in die Pläne und Stichprobenkontrollen am Bau resp. eine Schlussabnahme durch Beauftragte.
  8. Beiträge erhalten MINERGIE-Gebäude in Abhängigkeit der nach MINERGIE erstellten Energiebezugsfläche. Es wird höchstens der Maximalbetrag pro Gebäude ausbezahlt.
  9. Bei Überbauungen mit mehreren Gebäuden wird nur pro zertifiziertes Gebäude ein Beitrag ausgerichtet.
  10. Eine Kumulation mit einem Förderbeitrag des Kantons für eine Holzheizung, eine thermische Sonnenkollektoranlage oder einen Anschluss an ein Wärmenetz ist nicht möglich.
  11. Werden Förderbeiträge durch Dritte (ausgenommen Gemeindebeiträge) ausgerichtet, wird der kantonale Beitrag nur soweit ausgerichtet, als er zur Ergänzung der im kantonalen Förderprogramm Energie vorgesehenen Beitragssätze notwendig ist.
  12. Aufwendungen für nicht zertifizierbare Objekte werden dem Antragssteller in Rechnung gestellt.

Amt für Umwelt
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau

Tel.: 071 353 65 35
Fax: 071 353 65 36

Neutrale Energieberatung

Infoline EnergieSchweiz  
0848 444 444
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Verein Energie AR 
071 353 09 49
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