Spezialanlagen
Förderung von Spezialanlagen (z.B. Wind- oder Wasserkraftnutzung, Biogasanlagen) welche nur in Einzelfällen vorkommen.
Beitragssätze
Die Beitragssätze werden individuell festgelegt.
Bedingungen:
- Anspruchsberechtigt sind private Personen, private Institutionen und private Betriebe.
- Die untersuchte Anlage muss sich im Kanton Appenzell Ausserrhoden befinden.
- Es werden nur Förderbeiträge zugesichert resp. ausgerichtet, wenn vor Planungsbeginn ein Beitragsgesuch eingereicht wurde und vor Planungsbeginn eine rechtskräftige Beitragszusicherung des Departements Bau und Umwelt vorliegt. Auf Gesuche, welche erst nach Planungsbeginn eingereicht werden, wird nicht eingetreten und an Planungen, bei denen zwar ein Gesuch eingereicht, aber vor Vorliegen der Beitragszusicherung mit den Arbeiten begonnen wird, werden keine Beiträge zugesichert resp. ausgerichtet.
- Die Beitragszusicherung verfällt nach Ablauf von 24 Monaten.
Links zu den Förderbereichen
- Energiediagnosen von Gebäuden
- Das Gebäudeprogramm
- kantonale Zusätze zum Gebäudeprogramm
- MINERGIE-Gebäude
- Thermische Sonnenkollektoranlagen
- Photovoltaikanlagen
- Erdsonden-Wärmepumpen
- Holzfeuerungen bis 70 kW
- Automatische Holzfeuerungen ab 70 kW
- Anschlüsse an Wärmenetze
- Fernwärmenetze zur Nutzung von Abwärme
- Machbarkeitsstudien
- Spezialanlagen
- Beiträge an energiepolitische Massnahmen der Gemeinde


