Feuerungskontrolle
Ziel der Feuerungskontrolle bei allen Feuerungsanlagen ist ein schadstoffarmer und wirtschaftlicher Betrieb. Die Kontrolle bei Öl- und Gasfeuerungen besteht seit über 40 Jahren und hat zu einer deutlichen Reduktion der Luftbelastung im Siedlungsraum beigetragen. Mit der Ausdehnung der Feuerungskontrolle auf die kleinen Holzfeuerungen konnte die Luftbelastung noch weiter reduziert werden. So werden heute in den kleinen Holzfeuerungen massiv weniger Abfälle und verbotene Holzmaterialien verbrannt als noch vor ein paar Jahren. Die Kontrolle der kleinen Holzfeuerungen wird deshalb von vielen begrüsst, weil damit auch Nachbarschaftskonflikte wegen Rauch- und Geruchsbelästigungen vermindert.
Die Kontrollen der gewerblichen und industriellen Anlagen sowie aller grösseren Feuerungen (Holz ab 70 kW, Öl und Gas ab 350 kW) erfolgt seit Jahren direkt durch das Amt für Umwelt.
Weitergehende Informationen für Gemeinden
- Publikationen - Vollzugshilfen für Gemeinden (Luftreinhaltung)
- Bericht über die Feuerungskontrolle bei kleinen Oel-, Gas und Holzfeuerungen in der Messperiode 2004-1010Download und öffnen von Bericht_Feuerungskontrolle_2010.pdf

