Appenzell Ausserrhoden

Lufthygiene

Viele unserer Aktivitäten und Prozesse sind mit der Bildung von Schadstoffen verbunden. Zur Erhaltung und Verbesserung der Luftqualität müssen die Schadstoffe an der Quelle angegangen werden. Dazu müssen alle Quellengruppen ihren Beitrag leisten:

Handlungsbedarf und Handlungsschwerpunkte sind im Massnahmenplan zur Luftreinhaltung zusammengestellt. Der erste Massnahmenplan wurde 1994 erlassen. Den zweiten aktualisierten Massnahmenplan Luftreinhaltung hat der Regierungsrat im August 2008 verabschiedet. Die Massnahmenschwerpunkte liegen in den Bereichen Wärmeerzeugung, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft Industrie und Gewerbe und zielen auf die Minderung der Luftbelastung durch Feinstaub, Ammoniak und Stickstoffdioxid.

Massnahmenplan Luftreinhaltung 2008
 

Aufgaben des KantonsAufgaben der Gemeiden

Feuerungskontrolle bei 
      Oel- und Gasfeuerungen über 350 KW
      Holzfeuerungen über 70kW

Feuerungskontrolle bei
      Oel- und Gasfeuerungen bis 350 KW
      Holzfeuerungen bis 70kW

Koordination der FeuerungskontrolleGastgewerbe / Lebensmittelverarbeitung
Emissionsminderung in Industrie & GewerbeTiefgaragen und Einstellhallen
Emissionsminderung in der LandwirtschaftKlagen über Gerüche, Rauch und Staub
Beratung der Gemeinden
Massnahmenplanung
Beobachtung der Luftqualität
Information zur Luft

Allgemeine Emissionsminderungsmassnahmen

Verkehr

  • Verbesserung der Katalysatortechnik
  • Partikelfilter und Entstickungssysteme bei Dieselfahrzeugen
  • treibstoffsparende Fahrzeuge

Industrie und Gewerbe

  • technische und steuerungsmässige Optimierung der Feuerungen
  • Optimierung der Rezepturen in Textilbetrieben und Installation von Abluft-Reinigungsanlagen.

Haushalt

  • Keine private Abfallverbrennung (Alternative: kompostieren, häckseln, Ast- oder Laubhaufen, offizielle Entsorgungswege)
  • Holzfeuerungen nur mit naturbelassenem, der Anlage angepasstem und getrocknetem Brennholz betreiben
  • Alle Benzin betriebene Arbeitsgeräte nur mit aromatenfreiem Gerätebenzin betreiben
  • Lösungsmittelfreie oder -arme Produkte und Verfahren bevorzugen
  • Anstelle von normalem Heizöl "Extra Leicht" Ökoheizöl verwenden

Land- und Forstwirtschaft

  • traditionelle Lagerung der Gülle in geschlossenen Behältern
  • Gülleaustrag bodennah insbesondere mittels Schleppschlauchverteilern
  • Minimierung der verschmutzten Stall- und Auslaufflächen

Amt für Umwelt
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau

Tel.: 071 353 65 35
Fax: 071 353 65 36