Lufthygiene
Viele unserer Aktivitäten und Prozesse sind mit der Bildung von Schadstoffen verbunden. Zur Erhaltung und Verbesserung der Luftqualität müssen die Schadstoffe an der Quelle angegangen werden. Dazu müssen alle Quellengruppen ihren Beitrag leisten:
Handlungsbedarf und Handlungsschwerpunkte sind im Massnahmenplan zur Luftreinhaltung zusammengestellt. Der erste Massnahmenplan wurde 1994 erlassen. Den zweiten aktualisierten Massnahmenplan Luftreinhaltung hat der Regierungsrat im August 2008 verabschiedet. Die Massnahmenschwerpunkte liegen in den Bereichen Wärmeerzeugung, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft Industrie und Gewerbe und zielen auf die Minderung der Luftbelastung durch Feinstaub, Ammoniak und Stickstoffdioxid.
Massnahmenplan Luftreinhaltung 2008Download und öffnen von Massnahmenplan_Luftreinhaltung2008.pdf
| Aufgaben des Kantons | Aufgaben der Gemeiden |
Feuerungskontrolle bei | Feuerungskontrolle bei |
| Koordination der Feuerungskontrolle | Gastgewerbe / LebensmittelverarbeitungDownload und öffnen von Abluft_Gastgewerbe_Lebensmittelverarbeitung.pdf |
| Emissionsminderung in Industrie & Gewerbe | Tiefgaragen und EinstellhallenDownload und öffnen von Tiefgaragen.pdf |
| Emissionsminderung in der Landwirtschaft | Klagen über Gerüche, Rauch und StaubDownload und öffnen von Geruchsklagen.pdf |
| Beratung der Gemeinden | |
| Massnahmenplanung | |
| Beobachtung der Luftqualität | |
| Information zur Luft |
Allgemeine Emissionsminderungsmassnahmen
Verkehr
- Verbesserung der Katalysatortechnik
- Partikelfilter und Entstickungssysteme bei Dieselfahrzeugen
- treibstoffsparende Fahrzeuge
Industrie und Gewerbe
- technische und steuerungsmässige Optimierung der Feuerungen
- Optimierung der Rezepturen in Textilbetrieben und Installation von Abluft-Reinigungsanlagen.
Haushalt
- Keine private Abfallverbrennung (Alternative: kompostieren, häckseln, Ast- oder Laubhaufen, offizielle Entsorgungswege)
- Holzfeuerungen nur mit naturbelassenem, der Anlage angepasstem und getrocknetem Brennholz betreiben
- Alle Benzin betriebene Arbeitsgeräte nur mit aromatenfreiem Gerätebenzin betreiben
- Lösungsmittelfreie oder -arme Produkte und Verfahren bevorzugen
- Anstelle von normalem Heizöl "Extra Leicht" Ökoheizöl verwenden
Land- und Forstwirtschaft
- traditionelle Lagerung der Gülle in geschlossenen Behältern
- Gülleaustrag bodennah insbesondere mittels Schleppschlauchverteilern
- Minimierung der verschmutzten Stall- und Auslaufflächen

