Baukoordinationsdienst
Der Baukoordinationsdienst (BKD) ist Drehpunkt für Bauvorhaben, die kantonaler Bewilligung oder Zustimmung bedürfen. Eine Koordination ist wichtig: Sie dient einer umfassenden Interessenabwägung bei der Beurteilung von Gesuchen für die Errichtung und Änderung von Bauten und Anlagen. Andererseits gewährleistet sie eine effiziente Gesuchsbehandlung mit klarer Fristenregelung und deren Überwachung. Die Mitarbeitenden
- sind verantwortlich für das Verfahrensmanagement innerhalb der kantonalen Verwaltung.
- holen die erforderlichen Entscheide und Stellungnahmen aller zuständigen kantonalen Amtsstellen ein, um die von einander abhängigen Bauentscheide inhaltlich zu überprüfen und abzustimmen
- räumen Widersprüche sachverhaltlicher oder rechtlicher Art aus.
- beraten kommunale Baubehörden und Gesuchstellende bei Fragen zu Baugesuchen, die in die Zuständigkeit des Kantons fallen.
- klären für die Bauvorhaben nötigen Bewilligungserfordernisse ab, lösen verfahrenrechtliche Fragen und sorgen für die Aktenzustellung und Weiterleitung von Gesuchen und Entscheiden.

