Appenzell Ausserrhoden

Ausserhalb der Bauzone

Bauen ausserhalb der Bauzone

Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone bedürfen zusätzlich einer raumplanerischen Bewilligung des kantonalen Planungsamtes. Bei Fragen wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeitenden des Planungsamtes.



Zulässigkeit

Die Zulässigkeit von Bauten und Anlagen in den Nichtbauzonen richtet sich nach dem Bundesgesetz über die Raumplanung und dessen Verordnung (RPG, SR 700 + RPV, SR 700.1). In der Landwirtschaftszone sind grundsätzlich landwirtschaftliche Ökonomiegebäude respektive Bauten als bäuerlicher Dauerwohnraum zonenkonform.

Wegleitungen Bund


Gestaltung

Die Gestaltung der Bauten ausserhalb der Bauzone hat sich nach den Gestaltungsbestimmungen in Art. 112 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht zu richten (Baugesetz, bGS 721.1). In Schutzzonen, beispielsweise in Landschaftsschutzzonen, sind die Gestaltungsbestimmungen gemäss Art. 82 Baugesetz restriktiver. Grundsätzlich wird die Absicht verfolgt, zeitgemässen Wohnraum in Appenzellerhäusern schaffen zu können, unter Wahrung des traditionellen Erscheinungsbildes und Detailausgestaltung.

Titelblatt Broschüre "Baugestaltung ausserhalb Bauzone"
Titelblatt Broschüre "landwirtschaftliches Bauen"

Die Broschüren zur Baugestaltung auserhalb der Bauzone können gratis bestellt (Materialzentrale@ar.ch) oder hier als pdf downgeloaded werden.

Baugestaltung ausserhalb der Bauzone
Landwirtschaftliches Bauen in Appenzell Ausserrhoden
Wegleitung Erneuerung und Sanierung von Alpgebäuden

Planungsamt
Kasernenstrasse 17 A
9100 Herisau

Tel.: 071 353 65 51
Fax: 071 353 68 33