Appenzell Ausserrhoden

Innerhalb der Bauzone

Bauen innerhalb der Bauzone

Innerhalb des in der Nutzungsplanung vorgegebenen Rahmens (Bauzonengrenze) obliegt das Baubewilligungsverfahren bezüglich grundsätzlicher raumplanerischer Zulässigkeit ausschliesslich den Gemeindebaubehörden. In Ortsbildern von Nationaler Bedeutung wie auch bei allfälligen kantonalen Schutzzonen oder -objekten obliegt die Beurteilung der gestalterischen Einpassung dem Planungsamt.

Nachfolgend die entsprechenden Ansprechpartner in den einzelnen Gemeinden:

UrnäschSchönengrundSpeicherHeiden
HerisauWaldstattTrogenWolfhalden
SchwellbrunnTeufenRehetobelLutzenberg
HundwilBühlerWaldWalzenhausen
SteinGaisGrubReute

Links:
Baukoordinationsdienst
Rechtsdienst

Planungsamt
Kasernenstrasse 17 A
9100 Herisau

Tel.: 071 353 65 51
Fax: 071 353 68 33