Schutzzonenplanung
Die wertvollsten und vielfältigsten Landschaften, Naturschutzflächen und Naturobjekte sind gemäss kantonalem Schutzzonenplan geschützt. Der Schutz richtet sich nach dem kantonalen Baugesetz. Für die landwirtschaftlich genutzten Naturschutzzonen bestehen differenzierte Bewirtschaftungsvereinbarungen mit den Bewirtschaftern. In diesen Vereinbarungen wird die Nutzung und der Schutz der Flächen vertraglich geregelt. Bewirtschafter können mit Naturschutzbeiträgen für ihre Aufwendungen zur Erhaltung der Flächen entschädigt werden.
- Kantonale SchutzzonenpläneÖffnet Link in neuem Fenster
- Kantonales Baugesetz; Art. 82, 83, 86Öffnet Link in neuem Fenster
- Tabellarische Übersicht über die Naturschutzzonen im Kanton, Stand 31.12.2005Download und öffnen von TabUebersichtSchutzzonen.pdf
- Hochmoor-Aufwertungen


