Wildruhezone
Wildruhezonen dienen dazu, die Nutzungen und Freizeitaktivitäten zu lenken und damit übermässige Störungen der Wildtiere zu vermeiden.
Dies ist wichtig, denn in den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Landschaftsnutzung durch den Menschen rasant verändert. Insbesondere die Vielfalt der Freizeitaktivitäten hat zugenommen.
So führen die wachsenden Ansprüche der Menschen meist unvermeidbar zur Störung der Wildtiere. Dies ist insbesondere heikel, wenn davon seltene oder besonders empfindliche Tierarten betroffen sind oder Gebiete gestört werden, die für die Wildtieren als Fortpflanzungs- und Rückzugsgebiete wichtig sind.
Die Wildruhezone im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist seit März 2011 in Kraft. Sie liegt im „südlichen Appenzeller Hinterland“ der Gemeinden Urnäsch und Hundwil. Dieses Gebiet umfasst den Lebensraum von Birkhuhn, Auerhuhn, Gams und Hirsch.
Besucher in diesem Gebiet werden gebeten sich an die geltenden Bestimmungen der Wildruhezone zu halten. Die Markierung und Signalisation im Gelände erfolgt bis Ende 2011. Als wichtigste Verhaltensregel gilt: Wildtiere werden am wenigsten gestört, wenn die offiziellen Wegen und Routen nicht verlassen und die Hunde an der Leine geführt werden!




