Appenzell Ausserrhoden

Naturgefahren

Planauschnitt Naurschutzzonen

Aufgrund der Bundesgesetze über Wald, Wasserbau und Raumplanung sind die Kantone verpflichtet, Menschen und Sachwerte vor Naturgefahren zu schützen. Dazu müssen Gefahrenhinweiskarten und Gefahrenkarten erstellt werden. Diese dienen als Grundlage für Planungsaufgaben - und geben Auskunft über Gebiete, die gefährdet sind.

Anhand der Karten kann zum Beispiel geklärt werden, ob Schutzbauten oder Frühwarnsysteme nötig sind; oder wo gebaut werden kann und wo nicht.


Appenzell Ausserrhoden hat jetzt für den ganzen Kanton Gefahrenhinweiskarten (ausserhalb Baugebiete) und Gefahrenkarten (innerhalb Baugebiete) erarbeitet. Die Karten sind behördenverbindlich. Die Gemeinden scheiden mit diesen Grundlagen die Gefahrenzonen im Rahmen der Zonenplanung aus.

Weitere Auskünfte sind direkt bei den Gemeinden oder beim Kanton erhältlich:

- Wassergefahren: Martin Eugster, Wasserbau, Tel. 071 353 65 07

- Rutschgefahren: Heinz Nigg, Oberforstamt, Tel. 071 353 67 71

- Erdbeben: Ernst Bischofberger, Assekuranz, Tel. 071 353 00 50

- Planerische Umsetzung: Gallus Hess, Planungsamt, Tel. 071 353 65 51

Links:

Planungsamt
Kasernenstrasse 17 A
9100 Herisau

Tel.: 071 353 65 51
Fax: 071 353 68 33