Fachstelle Berufsbildung
Die Fachstelle Berufsbildung sorgt für den Vollzug der Berufsbildungsgesetzgebung. Aufgabenbereiche sind insbesondere:
- Erteilung von Bildungsbewilligungen für neue Lehrbetriebe
- Genehmigung aller Ausbildungsverträge und Vertragsänderungen während der Lehrzeit
- Anordnung von Zwischenprüfungen
- Beratung der Lehrfirmen und Lernenden bei Fragen und Problemen während der Lehrzeit
- Administration und Rechenführung im Zusammenhang mit ausserkantonalem Schulbesuch, Überbetrieblichen Kursen, Qualifikationsverfahren und den Kosten von Berufsbildnerkursen, Brückenangeboten "Dritter" und Angeboten der Höheren Berufsbildung
Personelle ZuständigkeitenDownload und öffnen von Zuständigkeiten_neu_2011.pdf

