Appenzell Ausserrhoden

Prüfungen

Zu den Aufgaben im Bereich der Prüfungen und anderer Qualifikationsverfahren gehören:

  • die Koordination, Organisation und Leitung der Prüfungen und Qualifikationsverfahren
  • das Anmeldeverfahren zu den Lehrabschlussprüfungen, Teilprüfungen, Zwischenprüfungen, Anlehraugenscheinen, Repetitionsprüfungen, Qualifikationsverfahren für Erwachsene ohne berufliche Grundbildung nach Art. 32 der Berufsbildungsverordnung
  • das Erstellen des Prüfungsprogrammes und Organisation des Experteneinsatzes
  • die Bereitstellung der Prüfungsunterlagen und die Unterstützung der Chef- und Fachexpertinnen und -experten bei den Prüfungsvorbereitungen
  • die Kontrolle und die Bereinigung der Notenblätter sowie die Ausfertigung der Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisse und Anlehrausweise
  • die Gespräche und Hilfestellungen bei negativen Prüfungsergebnissen
  • die Rechnungsführung
  • die Organisation des Expertenrapportes
  • die Organisation der Expertenschulung
  • die Mithilfe bei den Lehrabschlussfeiern
  • das Aktuariat der kant. Kommission für die Durchführung und Organisation der Lehrabschlussprüfungen
  • die Vertretung des Kantons in der Deutschschweizerischen Prüfungsleiterkonferenz

Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) vom 19. November 2003:

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Wurden Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsganges erworben, so setzt die Zulassung zum Qualifikationsverfahren eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung voraus.

Für Chef- und Fachexpertinnen und -experten:

Carina Aepli
Ausbildungsberaterin / Prüfungsleiterin
Tel. 071 353 67 12
Carina.Aepli@ar.ch

Amt für Mittel- und Hochschulen und Berufsbildung
Regierungsgebäude
9102 Herisau

Tel.: 071 353 67 12
Fax: 071 353 64 97