Appenzell Ausserrhoden

Stipendien oder Darlehen

In erster Linie wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils ein allfälliger Stipendienanspruch geprüft.

Bei Ausbildungen der Tertiärstufe besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit (evtl. in Ergänzung zu einem Stipendium), ein rückzahlungspflichtiges Ausbildungs- bzw. Studiendarlehen zu beantragen. Die Zinskosten werden während der Ausbildungs- bzw. Studiendauer durch den Kanton Appenzell Ausserrhoden getragen. Für Ausbildungen der Sekundarstufe II werden keine Darlehen gewährt.

Grundsatzhinweise

Ausbildungen und Lehrgänge an Privatschulen sowie berufsbegleitende Ausbildungen werden in der Regel nicht stipendiert. Auch für Nachdiplomstudien (NDS) und Doktorate werden keine Stipendien gewährt.