J+S Jugendsportcamps
Die neue Broschüre der J+S Jugendsportcamps Winter bis Frühling 2012 Download und öffnen von Jugendcamps_2012.pdfist erschienen und kann direkt bei der Fachstelle Sport bezogen oder hier heruntergeladen werden.
Speziell wollen wir auf unser eigenes J+S Jugendsportcamp des Kantons Appenzell Ausserhoden aufmerksam machen.
Skifahren und Snowboard in Cunter / Savognin
vom 26.-31. Dezember 2012
(Informationen dazu finden Sie ab Ende Juli auf dieser Seite.)
Ostschweizerische Camps
J+S Jugendsportcamps Frühling bis Herbst 2012Download und öffnen von Jugendcamps_2012.pdf
J+S Jugendsportcamps Winter bis Frühling 2012Download und öffnen von Jugendcamps_WinterFruehling_2012.pdf
CampregelnDownload und öffnen von Campregeln.pdf
AnmeldeformularDownload und öffnen von Anmeldeformular_2009.pdf
Teilnahmebedingung
In den Kantonen AI, AR, GL, GR, SH, SG, TG und ZH wohnhafte Jugendliche ab 1. Januar des Jahres, in welchem sie 10 Jahre alt werden, bis Ende des Jahres, in welchem sie 20 Jahre alt werden.
Anmeldung
Da die Platzzahl in allen Camps beschränkt ist, empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Anmeldung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei kurzfristiger Anmeldung lohnt es sich, zuerst anzurufen, ob noch Plätze frei sind.
Bestätigung der Anmeldung
Innert drei Wochen nach Eingang der Anmeldung erfolgt eine schriftliche Bestätigung.
Im Campbeitrag inbegriffen
Reisekosten Treffpunkt-Lagerort retour, Unterkunft, Verpflegung, und Unterricht (inkl. Schneepass, Hüttentaxen, etc.).
Versicherung
Es besteht kein Versicherungsschutz. Dieser ist Sache der Teilnehmenden.
Lagerinformationen
Zwei bis drei Wochen vor Campbeginn erhalten die Teilnehmenden ein Infoblatt mit den wichtigsten Angaben (Ausrüstung, Fahrplan, Lageradresse, etc.)
Von den TeilnehmerInnen erwarten wir, dass sie
- sich in das Camp- und Gruppenleben einordnen
- die Campregeln befolgen
- im Rahmen des Camplebens kleinere Aufgaben übernehmen
Abmeldung
Eine allfällige Abmeldung kann nur unter besonderen Umständen (Erkrankung, Unfall oder Todesfälle in der Familie) entgegengenommen werden. In allen anderen Fällen muss ein Unkostenbeitrag von CHF 100.- erhoben werden.



