Appenzell Ausserrhoden

Integrative Schulform / Förderangebote

Bild Gespräch zwischen Heilpädagogin und Lehrer

Die Verordnung zu den Förderangeboten vom März 2003 regelt die Aufgaben, Massnahmen und Angebote der Gemeinden für Lernende mit besonderem schulischen Bedürfnissen auf der Volksschulstufe.
Die Förderangebote sichern zusammen mit dem Grundangebot der Regelschule die Förderung aller Lernenden mit Lernschwächen und besonderen Begabungen sowie mit unterschiedlicher sozialer und kultureller Herkunft.

Die Gemeinden im Kanton Appenzell Ausserrhoden verzichten bei der Ausgestaltung ihrer Förderangebote weitgehend auf die Führung separierender Kleinklassen. Dies ist Ausdruck einer Grundhaltung, welche die Vielfalt als Normalität betrachtet und welche nach geeigneten Strategien zur Förderung der Lernenden in der Regelklasse sucht. Das Modell der Integrativen Schulform (ISF) stellet somit die Grundlage zur Förderung der Lernenden an der Volksschule dar.

Zentrales Element ist die enge Zusammenarbeit zwischen den Lehrpersonen der Regelklasse, den Schulischen Heilpädagogen sowie den Lehrpersonen für Deutsch als Fremdsprache.

Grundsätze zur Förderung von Lernenden mit besonderen Bedürfnissen

In den Grundsätzen sind Kriterien formuliert, welche unabdingbare Voraussetzungen für die Organisation und Durchführung der Förderangebote darstellen.

Der Ordner "Förderangebote an der Volksschule im Kanton Appenzell Ausserrhoden" umfasst fünf Kapitel, die je als PDF zur Verfügung stehen. Die Übersicht zeigt die Gliederung der verschiedenen Förderbereiche und gibt einen Gesamtüberblick des Ordnerinhalts.Der gesamte Ordner ist zum Preis von Fr. 25.- (zuzüglich Fr. 6.50 Portokosten) erhältlich bei:

Sekretariat Departement Bildung
Regierungsgebäude
9102 Herisau

Ursula Steininger
Telefon 071 353 67 31 (vormittags)
E-Mail Ursula.Steininger@ar.ch