Appenzell Ausserrhoden

Sonderschulung

Die Sonderschulung ist Teil des Bildungsauftrages der Volksschule. Sie umfasst sowohl den Unterricht an Sonderschulen als auch den integrativen Unterricht in Regelklassen mit spezifischer Unterstützung und unterstützende Massnahmen.

Anspruchsberechtigung, Zuweisung und Kostengutsprache

Anspruchsvoraussetzung für die Kostengutsprache „Verstärkte Massnahme“ (Sonderschulung) sind die schulpsychologische Abklärung sowie die spezialisierte sonderpädagogische Abklärung.

 

Die Zuweisung zur Sonderschulung erfolgt entweder in eine separative Tagesschule, in ein Internat mit Sonderschulung oder in eine Volksschule. Im Rahmen der separativen Schulung werden die Massnahmenpakete von der Institution selber zusammengestellt; für den Besuch der Volksschule stellt die Fachstelle Sonderpädagogik das Massnahmenpaket in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen und den involvierten Fachpersonen zusammen.

 

Lernende mit einer Kostengutsprache für Sonderschulung können bei Reintegration von einem schulergänzenden Angebot Gebrauch machen (Reintegrationsmassnahme).

Fachstelle Sonderpädagogik
Dr. Alexandra Schubert
Regierungsgebäude

9102 Herisau

Tel.: 071 353 67 33

Bericht Trägerschaft und Weiterentwicklung HPS Roth-Haus Teufen

Eine Projektgruppe aus dem Amt für Volksschule und den Gremien der Heilpädagogischen Schule Roth-Haus, Teufen hat mit dem Projketberater Dr. Roger Sonderegger einen Bericht zu Fragen der Trägerschaft und der Weiterentwicklung der Heilpädagogischen Schule verfasst. Hauptergebnis ist der Entscheid, dass die Schule weiterhin durch die Stiftung geführt wird und eine Kantonalisierung in den nächsten Jahren nicht weiter verfolgt wird.
Schlussbericht HPS Teufen