Appenzell Ausserrhoden

Sonderschulung

Die Sonderschulung ist Teil des Bildungsauftrages der Volksschule. Sie umfasst sowohl den Unterricht an Sonderschulen als auch den integrativen Unterricht in Regelklassen mit spezifischer Unterstützung und unterstützende Massnahmen.

Anspruchsberechtigung, Zuweisung und Kostengutsprache

Anspruchsvoraussetzung für die Kostengutsprache „Verstärkte Massnahme“ (Sonderschulung) sind die schulpsychologische Abklärung sowie die spezialisierte sonderpädagogische Abklärung.

 

Die Zuweisung zur Sonderschulung erfolgt entweder in eine separative Tagesschule, in ein Internat mit Sonderschulung oder in eine Volksschule. Im Rahmen der separativen Schulung werden die Massnahmenpakete von der Institution selber zusammengestellt; für den Besuch der Volksschule stellt die Fachstelle Sonderpädagogik das Massnahmenpaket in Zusammenarbeit mit den Schulleitungen und den involvierten Fachpersonen zusammen.

 

Lernende mit einer Kostengutsprache für Sonderschulung können bei Reintegration von einem schulergänzenden Angebot Gebrauch machen (Reintegrationsmassnahme).

Aktuell

Unterlagen Einführungsveranstaltung zur Integrativen Sonderschulung vom 1. 9. 2010

Zuweisung verstärkte Massnahmen vom November 2009