Appenzell Ausserrhoden

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Voraussetzungen für das Erteilen von DaZ-Unterricht

Ab Schuljahr 2013/2014 können in  Appenzell Ausserrhoden nur noch Lehrpersonen DaZ unterrichten, welche über eine vom Departement Bildung anerkannte Zusatzqualifikation für Deutsch als Zweitsprache verfügen.  

Zusatzqualifikation DaZ

2012 findet der dritte und letzte Kurs AR in Kooperation mit Appenzell Innerrhoden und Glarus statt. Ab 2013 können interessierte Lehrpersonen, welche Deutsch als Zweitsprache unterrichten wollen, und die einen Bedarfsnachweis durch die Schulleitung vorlegen, die Zusatzqualifikation der PHSG besuchen. Der Kanton beteiligt sich im Rahmen von Fr. 2000.-- an den Kurskosten.

Kontakt: Esther.German@ar.ch

Hoppla 1 und 2 - Einführungskurs ins Lehrmittel für mehrsprachige Kindergruppen

2012 wird ein Einführungskurs ins Lehrmittel Hoppla 1 und 2  für DaZ-Lehrerinnen und DaZ-Lehrer organisiert.

Informationen zu Daten und Kursort erfolgen über das Netz. Die Schulleitungen und Lehrerinnen und Lehrer für DaZ erhalten persönlich eine Ausschreibung mit Einladung, sobald die Daten bekannt sind. 

Kontakt: Esther.Germann@ar.ch

Erfahrungsaustausch DaZ für DaZ-Lehrerinnen und -Lehrer

2012 findet wieder ein Erfahrungsaustausch für Lehrerinnen und Lehrer statt, welche DaZ unterrichten. Im Zentrum stehen das Netzwerken und der Austausch über Lehrmittel und Fördermaterialien.

Informationen zu Datum und Durchführungsort erfolgen über das Netz und mittels persönlicher Einladung an die DaZ-Lehrerinnen und  -Lehrer. 

Generelle Informationen

Die Gemeinden (Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer) sind verantwortlich für die Planung, Umsetzung und Kostenregelung der individuellen Weiterbildung der Lehrpersonen, der schulinternen Weiterbildung, der Intensivweiter-bildung und der individuellen Zusatzausbildungen.

Alle Weiterbildungen, an deren Kosten eine Beteiligung von der Gemeinde erwartet wird, sind durch die Schulleitungen auf dem entsprechenden Formular vorgängig zu bewilligen (Kostengutsprache). In der Regel bezahlen die Teilnehmenden die Kurskosten vorgängig und erhalten diese gemäss Vereinbarung in der Kostengutsprache nach dem Kurs durch die Gemeinden entschädigt. Materialkosten und Selbstkostenbeiträge sind von den Teilnehmenden zu übernehmen.

Kontaktadressen kantonaler Weiterbildungsstellen / Intensivweiterbildung EDK-Ost

Kanton St. Gallen
Kanton Thurgau
Kanton Zürich
Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, Zürich
Schule und Weiterbildung Schweiz (swch)
Intensivweiterbildung EDK Ost