Appenzell Ausserrhoden

Lotteriefonds

Wanderwegweiser im Wald

Gemeinnützige Zwecke

Militäreinsatz bei Überschwemmungen

Humanitäre und Katastrophen-Hilfe

Feldarbeiter in Afrika

Entwicklungshilfe

Der Lotteriefonds wird gespiesen aus dem Reingewinn von SWISSLOS. Dieser wird bestimmt durch die Beteiligung der Bevölkerung an den Lotto-, Toto- und Wettspielen der schweizerischen Landeslotterie. Jeder Kanton erhält davon einen Anteil nach einem festgelegten Schlüssel (Kantonsbevölkerung und Umsatz).

 

Die Gelder des Lotteriefonds werden zweckgebunden für den Sport, die Kultur und das Gemeinnützige durch den Regierungsrat eingesetzt. Sie dürfen nicht für gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben des Kantons verwendet werden.

 

Gesuche

Gesuche für die Bereiche Sport und Kultur sind bei der entsprechenden Stelle einzureichen (siehe Link am rechten Rand). Gesuche für gemeinnützige Zwecke können direkt an den Lotteriefonds gesendet werden.

 

Voraussetzungen

Damit auf ein Gesuch um einen Beitrag aus dem Lotteriefonds eingetreten werden kann, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Das Projekt steht in einem erkennbaren direkten Zusammenhang mit Appenzell Ausserrhoden oder betrifft ein Anliegen der Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe.
  • Das Projekt ist sachlich und zeitlich abgegrenzt und es darf nicht gewinnorientiert sein.
  • Das Projekt hat einen gemeinnützigen oder wohltätigen Zweck und dient der Allgemeinheit.
  • Die Projektkosten und deren Finanzierung sowie Dritt- und Eigenleistungen sind aufzuzeigen.

Hinweise

  • Auf abgeschlossene Projekte sowie auf Gesuche für die nachträgliche Übernahme eines Defizits wird nicht eingetreten.
  • Darlehen werden keine gewährt.
  • Es werden keine Betriebsbeiträge an Organisationen geleistet.
  • Projekte mit politischem, konfessionellem oder ideologischem Inhalt werden nicht unterstützt.

Behandlung der Gesuche

Gesuche können jederzeit mit dem vollständig ausgefüllten Gesuchsformular und den erforderlichen Beilagen eingereicht werden. Der Eingang der Gesuche wird bestätigt. Sie werden drei Mal im Jahr (ca. Juni, Oktober, Dezember) in einem Sammelantrag dem Regierungsrat unterbreitet. Der Entscheid des Regierungsrates wird den Gesuch-stellenden mitgeteilt. Anschliessend werden die bewilligten Beiträge ausbezahlt.

Departement Finanzen
Regierungsgebäude
9102 Herisau

Tel.: 071 353 61 11
Fax: 071 353 64 99

Link zu Webseite Swisslos