Ausgleich der kalten Progression in der Vernehmlassung
27.09.2011Der Regierungsrat schickt eine Änderung des Steuergesetzes in die Vernehmlassung. Wesentlicher Bestandteil der Revision 2013 ist der Vorschlag, die kalte Progression bei einer Teuerung von 3 % auszugleichen. Anlass für den Ausgleich der kalten Progression ist eine kantonsrätliche Motion. Im Weiteren werden im Steuergesetz Anpassungen vorgenommen, die auf Änderungen im Bundesrecht zurückgehen.
Die Kantonsratsfraktion "FDP.Die Liberalen" hatte im Mai 2010 eine Motion betreffend einem jährlichen Ausgleich der kalten Progression bei der Besteuerung der natürlichen Personen eingereicht. Der Kantonsrat erklärte die Motion im Februar 2011 für erheblich. Damit wurde der Regierungsrat beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag für die Änderung des Steuergesetzes auszuarbeiten.
Anlass für die Revision 2013 des Steuergesetzes ist primär die genannte Motion für einen Ausgleich der kalten Progression. Zusätzlich werden auch Änderungen des Bundesrechts, welche im kantonalen Steuerrecht nachvollzogen werden müssen, in dieser Revision berücksichtigt. Es geht bei den bundesrechtlich vorgegebenen Anpassungen um die Besteuerung von Mitarbeiter-Beteiligungen, den steuerlichen Abzug von Kosten für die Betreuung von Kindern durch Dritte, die Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an Parteien und die Steuerbefreiung von konzessionierten Verkehrsunternehmen.
Bis zum 16. Dezember 2011 haben Parteien, Gemeinden, Verbände und interessierte Kreise die Möglichkeit, sich zur Revision 2013 des Steuergesetzes zu äussern. Die Vernehmlassungsunterlagen können hier abgerufen werden.

