Anlagen und Performance
Die Verantwortung für die Vermögensverwaltung liegt bei der Verwaltungskommission. Sie erlässt Anlagerichtlinien für die Vermögensanlage und legt die Anlagestrategie für die Kapitalanlage fest. Das Vermögen der Kasse ist zinstragend und sicher anzulegen, wobei einer angemessenen Verteilung der Risiken Rechnung zu tragen ist. Für die Umsetzung der Anlagestrategie ist ein von der Verwaltungskommission gewählter Anlageausschuss verantwortlich. Anlageexperten eines Finanzinstituts stehen dem Anlageausschuss beratend zur Seite, beaufsichtigen den Vollzug der Anlageentscheide und unterstützen die Verwaltungskommission bei der Festsetzung der Anlagestrategie. Der Anlageausschuss nimmt vierteljährlich Kenntnis von der Gesamtvermögensentwicklung sowie den Ergebnissen der einzelnen Anlagegruppen und vergleicht die erzielten Renditen mit entsprechenden Benchmarks.
| Bewertungsgrundsätze | |
|---|---|
| Flüssige Mittel / Forderungen | Nominalwert |
| Wertschriften (Obligationen, Aktien, Anlagefonds, Alternative Anlagen) | Kurswerte |
| Festgelder / Darlehen | Nominalwerte |
| Hypotheken | Nominalwerte |
| Immobilien | Grundsätzlich Ertragswerte |
| Sonstige Aktiven | Nominalwerte |

