Appenzell Ausserrhoden

Vorsorgeleistungen und Finanzierung

Die drei Säulen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

1. Säule 2. Säule 3. Säule
AHV/IV Berufliche Vorsorge/Pensionskasse Individuelle Vorsorge
Die AHV/IV hat in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen den Existenzbedarf angemessen zu decken. Die Pensionskasse soll zusammen mit der AHV/IV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Bedeutet die individuelle Vorsorge des Einzelnen

Die zweite Säule steht für die berufliche Vorsorge, deren gesetzliche Mindestleistungen im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt sind. Die Leistungen der Pensionskasse AR gehen über diese vorgeschriebenen Minimalleistungen hinaus. Sie bieten den Mitgliedern und deren Angehörigen einen umfassenden Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.

Pensionskasse AR
Regierungsgebäude
9102 Herisau

Tel.: 071 353 61 11
Fax: 071 353 64 96