Vorsorgeleistungen und Finanzierung
Die drei Säulen der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
| 1. Säule | 2. Säule | 3. Säule |
|---|---|---|
| AHV/IV | Berufliche Vorsorge/Pensionskasse | Individuelle Vorsorge |
| Die AHV/IV hat in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen den Existenzbedarf angemessen zu decken. | Die Pensionskasse soll zusammen mit der AHV/IV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. | Bedeutet die individuelle Vorsorge des Einzelnen |
Die zweite Säule steht für die berufliche Vorsorge, deren gesetzliche Mindestleistungen im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) geregelt sind. Die Leistungen der Pensionskasse AR gehen über diese vorgeschriebenen Minimalleistungen hinaus. Sie bieten den Mitgliedern und deren Angehörigen einen umfassenden Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.

