Appenzell Ausserrhoden

Häufige Fragen / FAQ

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Antwort auf/zuklappen Kosten für Heimaufenthalte - Berechnungsbeispiel

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Antwort auf/zuklappen Ich bin neu in Ausserrhoden zugezogen, und habe in meinem vorherigen Wohnort eine Steuerrechnung für das laufende Jahr erhalten. Nun hat mir die Kantonale Steuerverwaltung in Herisau nochmals eine Steuerrechnung zugesandt. Muss ich nun doppelt Steuern bezahlen?  

Sie sind für das ganze Kalenderjahr an jenem Wohnort steuerpflichtig, in dem Sie am 31.12. Ihren Wohnsitz haben. Sie zahlen also für das ganze Jahr an ihrem neuen Wohnort in Ausserrhoden Steuern. Falls Sie an Ihrem bisherigen Wohnort bereits auf die provisorische Steuerrechnung Akontozahlungen geleistet haben, wird Ihnen das Geld wieder zurückerstattet.

Antwort auf/zuklappen Nach der Lehre und RS habe ich für 6 Monate eine Auslandreise gemacht. Wie muss ich die Steuererklärung ausfüllen? Was muss ich beachten?  

Durch das vorübergehende Verlassen der Schweiz, wurde der steuerrechtliche Wohnsitz im Kanton nicht aufgegeben. Die Steuererklärung muss normal ausgefüllt werden, mit Deklaration der effektiven Einkünfte. Allfällige Sprachaufenthaltskosten können eventuell abgezogen werden. Während der Landesabwesenheit ist es sinnvoll, der Steuerverwaltung eine Verbindungsadresse zu hinterlassen.

Antwort auf/zuklappen Ich bin bereits 18-Jährig aber noch Lehrling bzw. noch im Studium. Muss trotzdem eine Steuererklärung ausgefüllt werden?  

Ja. Auf jeden Fall ist der Lohnausweis und eine Kopie des Lehrvertrags bzw. Studienbescheinigung zusammen mit der Steuererklärung einzureichen. Bis zu einem steuerbaren Einkommen von Fr. 7'500 wird jedoch keine Steuer erhoben (Bezugsminimum).

Antwort auf/zuklappen Warum erhalte ich als Selbständigerwerbender eine Steuererklärung, obwohl ich im Verlaufe des Jahres weggezogen bin und den Geschäftsbetrieb aufgelöst habe?  

Da die selbständige Tätigkeit im vergangenen Jahr im Kanton Appenzell Ausserrhoden ausgeübt wurde, besteht eine Steuerpflicht.

Antwort auf/zuklappen Ich wohne nicht im Kanton Appenzell Ausserrhoden, besass aber bis im letzten Jahr eine Liegenschaft im Kanton Appenzell Ausserrhoden Muss ich die Steuererklärung ausfüllen?  

Ja. Aufgrund des Liegenschaftbesitzes sind Sie bis zum Verkauf steuerpflichtig. Es genügt aber, wenn eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons eingereicht wird.

Antwort auf/zuklappen Ich verstehe die Ausgleichszinsberechnung nicht. Wofür steht der Ausgleichszins?

Lesen Sie zu diesem Thema: Informationen über Ausgleichszinsen.

Antwort auf/zuklappen Seit Februar habe ich wesentlich weniger Lohn. Die prov. Rechnung basiert aber noch auf den Faktoren vergangener Jahre. Was kann ich unternehmen?  

Da eine definitive Veranlagung/Rechnung erst im Folgejahr erstellt wird, ist es für Sie wichtig, dass die Rechnung angepasst wird. Bitte nehmen Sie mit unserer Abteilung Kontakt auf (Tel 071 353 62 98 / Fax 071 353 63 11) oder füllen Sie das Formular zur Anpassung der vorläufigen Steuerrechnung aus.

Antwort auf/zuklappen Ich habe mich im Verlauf des vergangenen Jahres getrennt. Wie werde ich besteuert?  

Beide Ehegatten werden getrennt für das ganze Jahr besteuert (Tarif für Alleinstehende). Der massgebende Stichtag ist jeweils der 31.12. Die effektiv bezahlten bzw. erhaltenen Alimente werden abgezogen bzw. besteuert.

Antwort auf/zuklappen Wir haben im August des vergangenen Jahres geheiratet. Wie werden wir besteuert?  

Massgebend ist der Zivilstand am Stichtag 31.12. Beide Ehegatten werden gemeinsam für das ganze Jahr besteuert (Tarif V).

Antwort auf/zuklappen Wo ist der 20%-Abzug auf die AHV-Rente einzusetzen?  

Seit dem 01.01.2001 ist die AHV-Rente zu 100 % steuerpflichtig. Dies ist eine bundesrechtliche Regelung und wird in der ganzen Schweiz so gehandhabt.

Antwort auf/zuklappen Dann habe ich auch noch eine Rente aus 2. Säule. Wie wird diese besteuert?  

Diese Rente ist, je nach Beginn der Rentenzahlungen bzw. Beginn des Vorsorgeverhältnisses, verschieden zu versteuern. Beachten Sie die Aufstellung in der Wegleitung S. 12.

Antwort auf/zuklappen Wie wird eine Leibrente aus einer Säule 3b besteuert?  

Diese Renten sind neu nur noch zu 40 % steuerbar (siehe Wegleitung S. 12). Rentenversicherungen mit Rückgewähr müssen aber im Vermögen (Ziff. 30.3) mit ihrem Rückkaufswert eingetragen werden.

Antwort auf/zuklappen Im letzten Jahr habe ich diverse Renovationsarbeiten an meiner Liegenschaft vorgenommen. Was kann ich abziehen?

Abzugsfähig sind die Instandhaltungs-, Instandstellungs-, Ersatzbeschaffungs- und die Betriebs- und Verwaltungskosten. Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten, sofern das Gebäude unter Denkmalschutz steht, sind ebenfalls abzugsfähig. Wir empfehlen Ihnen, folgende Richtlinien zu studieren: "Steuerliche Behandlung des Liegenschaftsunterhaltes"

Antwort auf/zuklappen Ich habe ein geleastes Fahrzeug. Muss dieses im Vermögen deklariert werden? Kann ich die Fahrtkosten zur Arbeit abziehen?  

Ein geleastes Fahrzeug muss nicht im Vermögen deklariert werden. Der Hinweis "Leasing" bei Ziff. 30.4 ist aber notwendig. Die Fahrkosten können abgezogen werden. Km-Ansätze gem. S. 15 Wegleitung.

Antwort auf/zuklappen Ich habe beim Ausfüllen des Wertschriftenverzeichnis Mühe bei der Ermittlung der Steuerwerte meiner Aktien und Fonds. Woher bekomme ich diese Daten?  

Die aktuellen Steuerwerte werden in der Kursliste der Eidg. Steuerverwaltung publiziert. Sie können diese bei der Kant. Steuerverwaltung direkt bestellen oder online abrufen:

Neu dürfen Sie auch die Werte gemäss den Depotauszügen der Bank einsetzen.

Antwort auf/zuklappen Im letzten Jahr habe ich an der Börse Fr. 20'000 Verluste hinnehmen müssen? Wo kann ich diesen Betrag abziehen?  

Diese Verluste sind steuerlich nicht absetzbar. Sie gelten als private Kapitalverluste. Allfällige Gewinne müssen aber auch nicht als Einkommen versteuert werden.

Kantonale Steuerverwaltung
Gutenberg-Zentrum
9102 Herisau 2

Tel.: 071 353 62 90
Fax: 071 353 63 11

Download Steuererklärung 2011

Elektronische Steuererklärung 2011

Allgemeine Veranlagungsfragen
Tel.: 071 353 63 21

Fragen zur Rechnungsstellung
Tel.: 071 353 62 98

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