Gesundheitsfachpersonen und Heilmittelkontrolle
Die Fachstelle Gesundheitsfachpersonen und Heilmittelkontrolle ist für folgende Aufgaben zuständig:
Institutionen des Gesundheitswesens (NEU)
- Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen in der Rechtsform GmbH, AG, Genossenschaft, Stiftung oder Verein müssen über eine Institutionenbewilligung verfügen
- ist zuständig für die Berufsausübungsbewilligungen (inkl. im veterinärmedizinischen Bereich)
- ist zuständig für die Ueberwachung der Betriebe der Gesundheitsfachpersonen (exkl. veterinärmedizinische Betriebe)
- vollzieht das Prüfungsreglement über die Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker
- sorgt für die Arzneimittelsicherheit und setzt die amtlichen und gesundheitspolizeilichen Belange gemäss eidgenössischer und kantonaler Gesetzgebung um
- erteilt und entzieht Sonderbewilligungen für die Abgabe bzw. Anwendung von Heilmitteln
- regelt die Zulassung von Hausspezialitäten in kleinen Mengen gemäss Art. 9 Abs. 2 des eidg. Heilmittelgesetzes
- überwacht die Herstellung, den Vertrieb und die Inverkehrbringung von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Blutlagern und Betäubungsmitteln, die der Arzneimittelgesetzgebung unterstellt sind
- ist gemäss Heilmittelgesetz für Verwaltungsmassnahmen und den Vollzug zuständig
- erteilt Bewilligungen für Apotheken, Drogerien, Praxen, Blutlager in den Bereichen der Heilmittel

