Appenzell Ausserrhoden

Gesundheitsfachpersonen und Heilmittelkontrolle

Die Fachstelle Gesundheitsfachpersonen und Heilmittelkontrolle ist für folgende Aufgaben zuständig: 

Institutionen des Gesundheitswesens (NEU)

  • Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen in der Rechtsform GmbH, AG, Genossenschaft, Stiftung oder Verein müssen über eine Institutionenbewilligung verfügen

Gesundheitsfachpersonen  

  • ist zuständig für die Berufsausübungsbewilligungen (inkl. im veterinärmedizinischen Bereich)
  • ist zuständig für die Ueberwachung der Betriebe der Gesundheitsfachpersonen (exkl. veterinärmedizinische Betriebe)
  • vollzieht das Prüfungsreglement über die Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker

Heilmittelkontrolle

  • sorgt für die Arzneimittelsicherheit und setzt die amtlichen und gesundheitspolizeilichen Belange gemäss eidgenössischer und kantonaler Gesetzgebung um
  • erteilt und entzieht Sonderbewilligungen für die Abgabe bzw. Anwendung von Heilmitteln
  • regelt die Zulassung von Hausspezialitäten in kleinen Mengen gemäss Art. 9 Abs. 2 des eidg. Heilmittelgesetzes
  • überwacht die Herstellung, den Vertrieb und die Inverkehrbringung von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Blutlagern und Betäubungsmitteln, die der Arzneimittelgesetzgebung unterstellt sind
  • ist gemäss Heilmittelgesetz für Verwaltungsmassnahmen und den Vollzug zuständig
  • erteilt Bewilligungen für Apotheken, Drogerien, Praxen, Blutlager in den Bereichen der Heilmittel

Leiter Fachstelle Gesundheitsfachpersonen und Heilmittelkontrolle

Peter Guerra

Tel.: 071 353 65 91
Fax: 071 353 68 54

Fachstelle Gesundheitsfachpersonen und Heilmittelkontrolle
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau

Tel.: 071 353 65 91
Fax: 071 353 68 54