HeilpraktikerInnen
Die freie Heiltätigkeit geniesst im Kanton Appenzell A.Rh. eine lange Tradition. Bereits 1871 beschloss die Landsgemeinde mit grossem Mehr die Annahme eines Gesetzes, welches die freie Heiltätigkeit für jedermann gestattete. Dieser Grundsatz der freien Heiltätigkeit gilt auch heute noch, sofern sich die Interessentin / der Interessent über eine bestandene Prüfung ausweisen kann.
PrüfungsreglementDownload und öffnen von Prüfungsreglement_für_Heilpraktiker_Stand_1.5.09.pdf
AnmeldeformularDownload und öffnen von HP-Prüfung-Anmeldung-2013.pdf

