Appenzell Ausserrhoden

HeilpraktikerInnen

Die freie Heiltätigkeit geniesst im Kanton Appenzell A.Rh. eine lange Tradition. Bereits 1871 beschloss die Landsgemeinde mit grossem Mehr die Annahme eines Gesetzes, welches die freie Heiltätigkeit für jedermann gestattete. Dieser Grundsatz der freien Heiltätigkeit gilt auch heute noch, sofern sich die Interessentin / der Interessent über eine bestandene Prüfung ausweisen kann.

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Prüfungstermin

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Prüfungsfragen

Fachliteratur

Fachstelle Gesundheitsfachpersonen und Heilmittelkontrolle
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9102 Herisau

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