Kantonsärztlicher Dienst
Der kantonsärztliche Dienst:
- ist zuständig für das Kostengutsprachewesen gemäss Art. 41 Abs. 3 KVG
- übt die Aufsicht über den schulärztlichen Dienst aus und organisiert diesen
- überwacht den Vollzug des legalisierten Schwangerschaftsabbruchs
- ist im Rahmen der Substitutionsbehandlungen zuständig für die Erteilung von Bewilligungen und den Vollzug des Betäubungsmittelgesetzes
- vollzieht die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung im Bereich der ansteckenden KrankheitenÖffnet Link in neuem Fenster (Epidemiengesetz)
Anfragen an den Kantonsarzt stellen Sie bitte per Mail oder Fax. Für Informationen oder Daten, die Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen verschlüsselt übermitteln müssen, bitten wir Sie um telefonische Benachrichtigung. Sie erhalten dann eine entsprechend geschützte Mailadresse.
Kantonsärzte ab 1. Januar 2010:
Dr. med. Jürg W. Weber (Zuständigkeit: Kostengutsprachen, Schulärztlicher Dienst)
Dr. med. Vinzenz Müller (Zuständigkeit: Epidemiologie, Betäubungsmittel)
Kantonsärztlicher Dienst
Kantonsärztlicher Dienst
Departement Gesundheit
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
Tel.: 071 353 65 90
Fax: 071 353 68 54
Kantonsarzt@who-needs-spam.ar.ch
Kantonsarzt Stellvertreter
Urs
Winiger
Dr. med.
Kantonsarzt Stellvertreter
Waldstatt
Tel.: 071 352 31 31
Urs.Winiger@who-needs-spam.hin.ch

