Einrichtungen für erwachsene Behinderte
Appenzell Ausserrhoden gilt als der Heimkanton der Schweiz. Mehr als 80% der in Wohnheimen und Werkstätten Betreuten sind Gäste aus anderen Kantonen! Aus diesem Umstand erwachsen dem Kanton einerseits erhebliche volkswirtschaftliche Vorteile (Ausbildungs- und Arbeitsplätze, Investitionen, Konsum) und andererseits eine grosse Verantwortung für das Wohl der in den Sozialen Einrichtungen lebenden und arbeitenden Menschen
Die Heimaufsicht und -beratung
- bietet den Heimleitungen fachliche Beratung an
- stellt den Kontakt zu den Heimleitungen und lokalen Kommissionen einerseits und den Gesundheitsbehörden andererseits sicher
- vermittelt bei Beschwerden
- besucht die Heime periodisch und beaufsichtigt sie
- beurteilt Baugesuche für die Neuerstellung, den Umbau und die Erweiterung von Heimen
Eine Beratung der Heime, die über die Pflichtaufsicht hinausgeht, erfolgt gegen Entgelt (z.B. Stellenplanberechnungen, Mitarbeit bei der Entwicklung von Leitbildern, Begleitung von Bauprojekten usw.).
Wichtige Dokumente:
- HeimverordnungÖffnet Link in neuem Fenster
- Vom BR genehmigtes AR_Konzept gemäss Art 10 IFEGDownload und öffnen von Vom_BR_genehmigtes_AR_Konzept_gemäss_Art_10_IFEG.pdf
Neu:
- Verzeichnis Betreuungseinrichtungen ErwachseneDownload und öffnen von Verzeichnis_Betreuungseinrichtungen_Erwachsene_2012.pdf

