Appenzell Ausserrhoden

HPV-Impfprogramm

In der Schweiz ist Gebärmutterhalskrebs bei Frauen unter 50 Jahren die vierthäufigste Krebsart. Es bestehen rund 100 Typen von Papillomaviren, und 70 bis 80% der sexuell aktiven Personen sind damit infiziert. Meist verläuft die Infektion mit dem Virus unbemerkt und hat keine Folgen. Länger bestehende Infektionen mit einem Hochrisiko-Typ des Virus sind jedoch für Krebsvorstufen verantwortlich, die zu Gebärmutterhalskrebs führen können. Dies gilt insbesondere für jene Virustypen, vor denen der in der Schweiz verfügbare Impfstoff schützt. Bei jeder fünften Frau, die mit Hochrisiko-Typen infiziert ist, entwickelt sich eine Krebsvorstufe oder Krebs. In den letzten Jahren wurden jährlich 250 neue Krebsfälle und 5000 Krebsvorstufen diagnostiziert sowie 90 Todesfälle verzeichnet.

Gemäss den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) richtet sich die Grundimpfung an alle Mädchen im Alter von 11 bis 14 Jahren. Während einer Übergangsfrist von fünf Jahren wird zudem eine Nachhol­impfung der 15- bis 25-jährigen Mädchen und Frauen empfohlen. Für einen dauerhaften Schutz gegen Gebärmutterhalskrebs sind drei Injektionen innerhalb von sechs Monaten notwendig. Damit die Impfung von der obligatorischen Kranken­versicherung übernommen wird, muss sie im Rahmen eines kantonalen Impfprogramms erfolgen.

Im April 2008 hat die GDK (Gesundheitsdirektoren-Konferenz) mit der santésuisse einen Tarifvertrag bezüglich der Impfung gegen Humane Papillomavien (HPV) abgeschlossen. Nach der Genehmigung des Tarifvertrags am 18. Juni 2008 durch den Bundesrat, ist der Kanton Appenzell Ausserrhoden dem Vertrag beigetreten.

Umfang des Impfprogramms

Seit Beginn des Schuljahres 2008/09 wird das HPV-Impfprogramm für alle Mädchen und jungen Frauen im Alter von 11 – 19 Jahren angeboten.

Grundsätzlich können alle Ärztinnen und Ärzte mit einer Praxisbewilligung im Kanton Appenzell Ausserrhoden sowie alle im schulärztlichen Dienst tätigen Ärzte am HPV-Impfprogramm teilnehmen. Die Teilnahmen als Impfarzt/Impfärztin muss vorgängig dem kantonsärztlichen Dienst gemeldet werden. Die Abrechnung der Impfung erfolgt über den Kanton z.Hd. der Krankenversicherer.

Information bezüglich Impfprogramm

Der Kantonsarzt informiert zusammen mit der Ärzteschaft über die HPV-Impfung. Für schulpflichtige 11 bis 19 Jährige kann die Information zusätzlich auch über das Schularztsystem erfolgen. Minderjährige benötigen für die Impfung eine schriftliche Einwilligung der Eltern.

Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt/Hausärztin oder Ihren Gynäkologen/Gynäkologin.

Departement Gesundheit
Sekretariat
Kasernenstrasse 17

9102 Herisau

Tel.: 071 353 65 92
Fax: 071 353 68 54