Passivraucherschutz
Seit 1. Mai 2010 ist das neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen sowie die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft.
Das Bundesrecht regelt den Schutz vor Passivrauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Die Bundesgesetzgebung bildet einen Mindeststandard der Vorschriften zum Passivraucherschutz. Diese Vorschriften sind in der ganzen Schweiz einzuhalten. Die Kantone können strengere Vorschriften zum Schutz vor Passivrauchen erlassen, nicht aber mildere.
Seit 1. Mai 2010 gilt das Rauchverbot auch in Appenzell Ausserrhoden. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat entschieden, dass Raucherräume (Fumoirs) zulässig sein sollen, wenn sie den bundesrechtlichen Anforderungen genügen. Die Anforderungen an die ausreichende Belüftung in Raucherräumen müssen seit 1. Mai 2011 eingehalten werden; die anderen bundesrechtlichen Anforderungen an die Raucherräume bereits seit 1. Mai 2010.
In Appenzell Ausserrhoden gilt seit dem 1. Januar 2011 in der Gastronomie strengeres kantonales Recht (Gesundheitsgesetz), welches Raucherbetriebe nicht mehr zulässt.
Merkblätter
Rechtliche Grundlagen
Bundesgesetz zum Schutz vor PassivrauchenDownload und öffnen von pdf 466 KB
Bundesverordnung zum Schutz vor PassivrauchenDownload und öffnen von pdf 469 KB
Kantonales Gesundheitsgesetz (Auszug Passivraucherschutz)Download und öffnen von pdf 1.3 MB
Kantonale Gesundheitsverordnung (Auszug Passivraucherschutz)Download und öffnen von pdf 81 KB
Links
Bundesamt für Gesundheit - Thema PassivrauchenÖffnet Link in neuem Fenster
Unternehmen RauchfreiÖffnet Link in neuem Fenster

