Appenzell Ausserrhoden

Gesetzgebung Spitalplanung und Spitalfinanzierung

Am 1. Januar 2009 ist das teilrevidierte Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) in Kraft getreten. Die Teilrevision betrifft die Bereiche Spitalplanung und Spitalfinanzierung. Die Kantone müssen die bundesrechtlichen Vorgaben umsetzen. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat an seiner Sitzung vom 30. November 2010 die Entwürfe eines teilrevidierten Gesundheitsgesetzes und eines Spitalverbundgesetzes zuhanden der ersten Lesung des Kantonsrates vom 21. Februar 2011 verabschiedet. Der Entwurf des teilrevidierten Gesundheitsgesetzes setzt die bundesrechtlichen Vorgaben im Bereich der neuen Spitalplanung und Spitalfinanzierung um. Der Entwurf für ein neues Spitalverbundgesetz schafft die Grundlage für einen Spitalverbund in der Rechtsform einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Die vorliegenden Gesetzesentwürfe sollen am 1. Januar 2012 in Kraft treten.

 

Bericht und Antrag an den Kantonsrat

Synopse zum Entwurf eines teilrevidierten Gesundheitsgesetzes

Entwurf des Spitalverbundgesetzes

Synopse mit Vernehmlassungseingaben zum teilrevidierten Gesundheitsgesetz

Synopse mit Vernehmlassungseingaben zum Spitalverbundgesetz

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