Gesetzgebung Spitalplanung und Spitalfinanzierung
Am 1. Januar 2009 ist das teilrevidierte Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) in Kraft getreten. Die Teilrevision betrifft die Bereiche Spitalplanung und Spitalfinanzierung. Die Kantone müssen die bundesrechtlichen Vorgaben umsetzen. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat an seiner Sitzung vom 30. November 2010 die Entwürfe eines teilrevidierten Gesundheitsgesetzes und eines Spitalverbundgesetzes zuhanden der ersten Lesung des Kantonsrates vom 21. Februar 2011 verabschiedet. Der Entwurf des teilrevidierten Gesundheitsgesetzes setzt die bundesrechtlichen Vorgaben im Bereich der neuen Spitalplanung und Spitalfinanzierung um. Der Entwurf für ein neues Spitalverbundgesetz schafft die Grundlage für einen Spitalverbund in der Rechtsform einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Die vorliegenden Gesetzesentwürfe sollen am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Bericht und Antrag an den KantonsratDownload und öffnen von Bericht_und_Antrag_an_KR.pdf
Synopse zum Entwurf eines teilrevidierten GesundheitsgesetzesDownload und öffnen von Synopse_Teilrevision_Gesundheitsgesetz.pdf
Entwurf des SpitalverbundgesetzesDownload und öffnen von Entwurf_Spitalverbundgesetz__3_.pdf
Synopse mit Vernehmlassungseingaben zum teilrevidierten GesundheitsgesetzDownload und öffnen von Gesundheitsgesetz_Vernehmlassungseingaben.pdf
Synopse mit Vernehmlassungseingaben zum SpitalverbundgesetzDownload und öffnen von SVARG_Vernehmlassungseingaben.pdf

