Appenzell Ausserrhoden

Bundesrat hat Ausserrhoder Behindertenkonzept genehmigt

03.11.2010

Der Bundesrat hat das Konzept von Appenzell Ausserrhoden zur Förderung der Eingliederung invalider Personen gemeinsam mit den Konzepten der anderen Ostschweizer Kantone genehmigt. Damit konnte eine erste Phase erfolgreicher interkantonaler Zusammenarbeit im Behindertenbereich erfolgreich abgeschlossen werden. Das nunmehr vom Bundesrat genehmigte Konzept ist die Basis für die Erarbeitung eines kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG). Weitere Bausteine der künftigen kantonalen Behindertenpolitik werden zurzeit in Zusammenarbeit mit den Ostschweizer Kantonen und dem Kanton Zürich erarbeitet.

Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurden die Kantone für die Bereitstellung und Finanzierung von Wohn- und Beschäftigungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung zuständig. Bereits die in der Bundesgesetzgebung vorgeschriebenen kantonalen Behindertenkonzepte wurden in enger Zusammenarbeit zwischen den Ostschweizer Kantonen erarbeitet. Zurzeit sind sie, gemeinsam mit dem Kanton Zürich und unter der Leitung der Hochschule Luzern, am Umsetzen der  kantonalen Behindertenkonzepte. In den drei Projektgruppen „Bedarfsanalyse und Angebotsplanung“, „Finanzierung“ und „Qualität“ sind die Mitarbeitenden des Amtes für Soziale Einrichtungen im Departement Gesundheit Appenzell Ausserrhoden beteiligt. Es soll beispielsweise ein gemeinsames Vorgehen für die interkantonale Planung der Angebote im Behindertenbereich entwickelt werden, damit neue Bedürfnisse rechtzeitig erkannt und Überkapazitäten vermieden werden können. Weitere wichtige Anliegen sind das Bereitstellen von Finanzierungssystemen, die dem unterschiedlichen Betreuungsbedarf der Menschen mit Behinderung besser Rechnung tragen als bisher; ebenso das Entwickeln von Strategien zur Förderung von ambulanten Angeboten, die in der Regel die Autonomie der Nutzerinnen und Nutzer besser gewährleisten und kostengünstiger sind als stationäre Angebote.

Weitere Auskünfte erteilt:
Regierungsrat Dr. Matthias Weishaupt, Gesundheitsdirektor, 071 353 68 50

Departement Gesundheit
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9102 Herisau

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