Spitalamt
Dem Spitalamt obliegt:
- die Sicherstellung der stationären Versorgung
- die Spitalplanung
- der Vollzug des Gesundheitsgesetzes im Bereich der öffentlichen Spitäler und der Privatkliniken
- die Vertretung des Departements Gesundheit gegenüber dem Spitalverbund und seinen Organen

