Appenzell Ausserrhoden

Beiträge

Beiträge werden an Reparaturen, Restaurierungen und Unterhaltsarbeiten bei Kulturobjekten oder Bauten im Ortsbildschutz geleistet.

Diese können mit dem Beitragsgesuch bei der kantonalen Denkmalpflege beantragt werden. Die zu erwartenden Beiträge betragen:

10 - 20%  der beitragsberechtigten Baukosten* bei Kulturobjekten und
5 - 10%der beitragsberechtigten Baukosten* bei Bauten im geschützten Ortsbild.

Die Höhe dieser Leistungen ist in der Verordnung über Beiträge an Denkmalpflege-, Natur- und Heimatschutzmassnahmen (Beitragsverordnung) durch den Kantonsrat festgelegt worden.

* Beitragsberechtigt sind Baukosten, bei welchen Mehrkosten infolge denkmalpflegerischer Ansprüche entstehen.

 

Ablauf

Kontakt           Eine erste telefonische oder schriftliche (e-mail) Kontaktaufnahme mit der Denkmalpflege klärt über den Ablauf des Bauvorhabens und des Beitragsgesuches auf.
Beitragsgesuch    Vor Beginn der Bauarbeiten wird das Gesuch mit Unternehmer-Handwerker Offerten bei der kantonalen Denkmalpflege eingereicht. Diese überprüft das Gesuch auf die Beitragsberechtigung und legt die Höhe der zu erwartenden Beiträge fest. Der Gesuchsteller wird über diese Beschlüsse schriftlich informiert.
BeitragshöheNach Abschluss der Bauarbeiten wird die effektive Beitragshöhe anhand der Bauendabrechnung festgelegt.
AuszahlungDie Auszahlung der Beiträge erfolgt nach Überprüfung der Bauendabrechnung durch die kantonale Denkmalpflege.

Fachstelle Denkmalpflege
Obstmarkt 1
9102 Herisau

Tel.: 071 353 67 45
Fax: 071 353 67 47

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Gesetzliche Bestimmungen
Beitragsverordnung
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Konstruktions- und Gestaltungsgrundsätze

www.appenzellerhaus-ar.ch

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