Appenzell Ausserrhoden

Schutzobjekte (Kulturobjekte/Bauten im geschützten Ortsbild)

Das eidgenössische Raumplanungsgesetz schreibt vor, dass Kanton und Gemeinden schützenswerte Bauten und Ortsbilder bezeichnen.

Der Kanton ist zuständig für                 Bauten im nationalen Ortsbild
Bauten im geschützten Weiler
Bauten ausserhalb der Bauzone (Kantonales Kulturobjekt)

Diese Bauten sind im kantonalen Schutzzonenplan eingetragen. Dieser kann im Internet unter www.geoportal.ch eingesehen werden.

Die Gemeinden sind zuständig für       Bauten im kommunalen Ortsbild
Bauten in der Bauzone (kommunales Kulturobjekt

Diese Bauten sind im Zonenplan der Gemeinden eingetragen. Teilweise sind diese im Internet unter www.geoportal.ch abrufbar.

Die kantonale Denkmalpflege führt eine Liste der Schutzobjekte. Mit nachfolgendem Link kann diese für die jeweilige Gemeinde heruntergeladen werden. Die Listen können von den effektiven Begebenheiten abweichen. Bei Unsicherheiten muss die kantonale Denkmalpflege oder die betreffende Gemeinde kontaktiert werden.

Download Objektlisten

Bühler; Gais; Grub; Heiden; Herisau; HundwilLutzenberg; Rehetobel; Reute; Schönengrund; Schwellbrunn; Speicher; Stein; Teufen; Trogen; Urnäsch; Wald; Waldstatt; Walzenhausen; Wolfhalden;

 

Fachstelle Denkmalpflege
Obstmarkt 1
9102 Herisau

Tel.: 071 353 67 45
Fax: 071 353 67 47

Webseiten der Gemeinden

Bühler
Gais
Grub
Heiden
Herisau
Hundwil
Lutzenberg
Rehetobel
Reute
Schönengrund
Schwellbrunn
Speicher
Stein
Teufen
Trogen
Urnäsch
Wald
Waldstatt
Walzenhausen
Wolfhalden