Fachstelle Familien und Gleichstellung
Die Fachstelle Familien und Gleichstellung hat den Auftrag sich einzusetzen für
- die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen
- die Förderung der Gleichstellung in der kantonalen Verwaltung
- die Würdigung und Förderung der Leistungen von Familien
- die gleichwertige Anerkennung der unterschiedlichen Familienformen
Unser Auftrag
Information und Öffentlichkeitsarbeit
Die Fachstelle informiert über Rechtsgrundlagen und Angebote in den Bereichen Familien und Gleichstellung. Sie orientiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit über aktuelle Themen aus den Bereichen Familien und Gleichstellung. Sie ist Auskunftsstelle und Gesprächspartnerin für private und öffentliche Institutionen, Gemeinden und Unternehmen.
Innerhalb der kantonalen Verwaltung ist die Fachstelle das Kompetenzzentrum für die Themen Familien und Gleichstellung. Sie bietet Coaching und Unterstützung für Vorgesetzte und arbeitet gezielt mit anderen Ämtern zusammen. Sie ist Anlaufstelle für Mitarbeitende, erteilt einfache Auskünkfte oder leitet sie an entsprechende Fachstellen weiter.
Koordination und Vernetzung
Die Fachstelle vernetzt die für Familien und/oder Gleichstellung zuständigen Stellen und Institutionen miteinander und fördert den fachlichen Austausch. Bei Bedarf bietet sie Weiterbildungen und organisiert oder beteiligt sich an Anlässen zu aktuellen Themen in den Bereichen Familien und Gleichstellung.
Grundlagenarbeit
Die Fachstelle sammelt statistisches Material und Literatur in den Bereichen Familien und Gleichstellung. Sie kann sich an Forschungsarbeiten beteiligen. In regelmässigen Abständen gibt die Fachstelle einen Familienbericht heraus.
Förderung und Umsetzung
Die Fachstelle realisiert und fördert innovative Projekte und Ideen im Rahmen ihres Budgets und empfiehlt familienpolitische und die Gleichstellung von Mann und Frau fördernde Massnahmen. Sie äussert sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zu politischen Vorlagen.
Um ihren Auftrag wahrzunehmen, arbeitet die Fachstelle mit privaten Institutionen und Personen sowie mit öffentlichen Stellen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene zusammen.
Grundlagen
Die Grundlage für die Arbeit im Bereich Familien ist insbesondere das Regierungsprogramm 2007-2011 mit dem Projekt 1 Koordinierte Familienpolitik. Zum Download RegierungsprogrammÖffnet Link in neuem Fenster.
Die Grundlagen für die Arbeit im Bereich Gleichstellung sind in den strategischen LeitsätzenDownload und öffnen von Strategie_Gleichstellung_111109.pdf formuliert. Die rechtlichen Grundlagen sind Art. 8 der BundesverfassungÖffnet Link in neuem Fenster, das eidgenössische GleichstellungsgesetzÖffnet Link in neuem Fenster und Art. 6 der KantonsverfassungÖffnet Link in neuem Fenster.







