Appenzell Ausserrhoden

Fachstelle Sozialhilfe und Sozialarbeit

Die Fachstelle erbringt Dienstleistungen für Sozialämter und Behörden des Kantons Appenzell Ausserrhoden im Bereich Beratung, Unterstützung, Weiterbildung und Information im Rahmen des neuen Sozialhilfegesetzes.

Mitarbeiter/innen

Marco Kuhn
Leiter

Tel.: 071 353 64 46
Fax: 071 353 64 59

Angela Koller
juristische Mitarbeiterin

Tel.: 071 353 64 57
Fax: 071 353 64 59

Claudia Graf
Assistentin

Tel.: 071 353 64 47
Fax: 071 353 64 59

Beratung

Wir beraten Sozialämter und Behörden in sämtlichen Fragen

  • des Sozialhilferechtes
  • des Zuständigkeitsgesetzes ZUG
  • des Sozialversicherungsrechtes
  • und weiteren fallbezogenen Rechtsgebieten und –fragen
  • wie in bestimmten Verfahren konkret und richtig vorgegangen werden kann

Unterstützung

Wir unterstützen Sozialämter und Behörden 

  • in kleinen und grossen Fragen des Arbeitsalltages in der Fallführung der Sozialhilfe
  • in methodischen Fragen
  • in Form von möglichst raschen Fallbesprechungen und/oder Situationsanalysen von Fallaufnahmen (auf Wunsch vor Ort)
  • indem wir „Werkzeuge“ für den Arbeitsalltag entwickeln und bereitstellen (Vorlagen, Empfehlungen, etc.)
  • mit dem Angebot einer umfassenden Revision von Sozialhilfedossiers

Weiterbildung / Information

Wir bieten

  • Weiterbildungs- und Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen des Rechtes, der Sozialhilfe und Sozialarbeit, praxisnah und verständlich

Fachstelle Sozialhilfe und Sozialarbeit
Obstmarkt 1
9102 Herisau

Tel.: 071 353 64 46
Fax: 071 353 64 59

Gesetzliche Grundlagen

Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)

Link zu den SKOS-Richtlinien