Stiftungsaufsicht
Die Kantonale Stiftungsaufsicht beaufsichtigt die kantonalen gemeinnützigen Stiftungen.
Mitarbeiter/innen
Die Aufsicht über die Vorsorgeeinrichtungen auf dem Gebiet der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge wird von der Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht wahrgenommen.
www.ostschweizeraufsicht.chÖffnet Link in neuem Fenster
Die Arbeitgeber-Anschlusskontrolle erfolgt durch die Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden.
Tel. 071 354 51 51
Fax 071 354 51 52

