Appenzell Ausserrhoden

Wann soll Hilfe in Anspruch genommen werden?

Sofort

  • Wenn die Reaktionen auf das Ereignis so stark sind, dass lebenswichtige Handlungen nicht mehr gewährleistet sind (z.B. Essen, Schlafen, Körperpflege, Schutz und Fürsorge für sich selbst oder für anvertraute Personen, insbesondere Kinder).
  • Wenn die Welt so chaotisch und verrückt wird, dass man es nicht mehr ertragen kann.

Später

  • Wenn nach 4 Wochen die Reaktionen nicht deutlich abgenommen haben.
  • Wenn Sie oft von Albträumen gequält werden, an Schlafstörungen leiden oder das Ereignis immer wieder im Schlaf oder im Wachzustand "nacherleben".
  • Wenn Sie Ihr früheres Alltagsleben nicht wieder finden, sich verändert fühlen oder ruhelos geworden sind.

Auch nahe Angehörige und Kollegen können Hilfe benötigen, ohne dass sie unmittelbar in die Katastrophe einbezogen waren.

Wo finde ich zusätzlich Hilfe?

Bei Ihrem Hausarzt oder über die Telefonnummern

  • 143 (Die dargebotene Hand)
  • 144 (Sanitätsnotruf)

sowie bei Psychiatern, Psychologen und Sozialpsychologischen Beratungsstellen.

Koordinationsstelle Bevölkerungsschutz
Poststrasse 10 A
9100 Herisau

Tel.: 071 353 62 21
Fax: 071 351 52 41

Schalter-Öffnungszeiten:
07.30 - 11.45 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Lageplan anzeigen