Militärische Meldepflicht
Dem zuständigen Sektionschef in der Wohngemeinde sind innert zwei Wochen mit dem Dienstbüchlein zu melden:
- Zuzug
- Wegzug in eine neue Wohngemeinde
- Adressänderung innerhalb der bisherigen Wohngemeinde
- Berufsänderungen

Dem zuständigen Sektionschef in der Wohngemeinde sind innert zwei Wochen mit dem Dienstbüchlein zu melden:
Kreiskommando
Poststrasse 10 A
9100 Herisau
Tel.: 071 353 62 28
Fax: 071 351 52 41
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