Appenzell Ausserrhoden

Militärische Meldepflicht

Bild Dienstbüchlein

Dem zuständigen Sektionschef in der Wohngemeinde sind innert zwei Wochen mit dem Dienstbüchlein zu melden:

  • Zuzug
  • Wegzug in eine neue Wohngemeinde
  • Adressänderung innerhalb der bisherigen Wohngemeinde
  • Berufsänderungen

Wehrpflichtige und Personen, die sich freiwillig zum Militärdienst melden, sind von der Abgabe des Dienstbüchleins an bis zur Entlassung aus der Wehrpflicht oder der Militärdienstpflicht meldepflichtig.

Kreiskommando
Poststrasse 10 A
9100 Herisau

Tel.: 071 353 62 28
Fax: 071 351 52 41

Schalter-Öffnungszeiten:
07.30 - 11.45 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

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